1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Haus & Garten
  6. >
  7. Bauherren bekommen Rechtsschutz oft nur im Mini-Format

Versicherung für Bauherren Bauherren bekommen Rechtsschutz oft nur im Mini-Format

Bauen ist ein teures Abenteuer. Wer es eingeht, kalkuliert Ärger ein. Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten selten ab. Aber es gibt Ausnahmen.

Von Monika Hillemacher, dpa 12.08.2019, 03:35

Hamburg/Düsseldorf (dpa/tmn) - Kaum ein Projekt zehrt so sehr an den Nerven wie der Bau des eigenen Hauses. Krach mit Architekten und ausführenden Firmen oder Schäden bleiben selten aus. Manches landet vor Gericht. Doch häufig schließen klassische Rechtsschutzpolicen solche Streitigkeiten aus.

"Bei allem, wogegen sich ein Bauherr eigentlich versichern möchte, greifen die Versicherungen nicht", lautet das ernüchternde Fazit von Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) mit Sitz in Hamburg. Ihre Einschätzung fußt auf den Musterbedingungen der Versicherungsbranche, die so gut wie jeder Anbieter nutzt.

Darin wird eine lange Liste an Situationen ausgeschlossen - unter anderem der Kauf von Baugrundstücken sowie Planung, Neubau, Umbau und Kauf einer Immobilie. Bauherren müssen also Klagen gegen Planer und Firmen aus eigener Tasche zahlen. Einige Policen decken auch Auseinandersetzungen um die Finanzierung nicht ab.

Dennoch können klassische Rechtsschutzverträge Klauseln zugunsten des Bauherrn beinhalten. Wer zur Kapitalanlage kauft, bleibt in der Regel aber außen vor. Denn Voraussetzung ist oft, dass der Eigentümer in der gebrauchten Immobilie lebt.

Bei Mehrfamilienhäusern hängt es von der Formulierung ab, ob der Schutz für das gesamte Gebäude gilt oder lediglich für die selbst bewohnte Einheit, erklärt Michael Sittig von der Zeitschrift "Finanztest". Dann bekäme etwa der Eigentümer eines Sechsfamilienhauses nur ein Sechstel der Kosten erstattet. Ist dieser Punkt vertraglich nicht geregelt, sei die kundenfreundlichste Auslegung der Klausel geboten. Bedeutet: Rechtsschutz fürs ganze Haus.

Umbauten können ebenfalls versichert sein. Jedenfalls dann, wenn sie keine Baugenehmigung erfordern. Als Beispiele nennt Sittig den Fassadenanstrich, das Versetzen einer nicht tragenden Wand oder die nachträglich aufs Dach gesetzte Solaranlage. Für den Anbau einer Garage hingegen gibt es demnach keinen Rechtsschutz. Manche Tarife umfassen auch anwaltliche Beratungsgespräche und Prozesskosten, die jedoch nach oben gedeckelt sind.

Neben den typischen Rechtsschutzversicherern mit Mini-Schutz gibt es wenige Spezialanbieter, die mehr leisten. Sie übernehmen etwa Klagen gegen Bauunternehmen. Einer der Anbieter übernimmt bis zu 100 000 Euro Prozesskosten. Der Schutz hat seinen Preis: Bauherren zahlen 0,5 Prozent der Bau- oder Kaufsumme.

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte dies vor Beginn des Bauvorhabens erledigen, empfiehlt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für problematisch hält sie allgemein sowohl die mögliche Kappung der Versicherungssumme als auch eine Wartezeit bis zum Greifen des Rechtsschutzes. Verzichte eine Gesellschaft darauf, sollten sich Bauherren dies schriftlich bestätigen lassen. Und: "Genau erkundigen, ob für das geplante Objekt der Versicherungsschutz passt."