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Bei Mietwohnungen Eltern können Schlüssel für Kinder einfordern

Den Überblick wollen Vermieter auch bei der Frage behalten, wie viele Schlüssel im Umlauf sind. Was sollten Mieter beachten, die einen zusätzlichen Öffner brauchen?

Von Interview: Ann-Kristin Wenzel, dpa 28.08.2019, 03:37

Karlsruhe (dpa/tmn) - Den Schlüssel für die eigene Wohnung in der Hand zu haben, gibt ein gutes Gefühl - schließlich verschafft der richtige Zugang zum Zuhause. "Beim Einzug sollte der Mieter gesondert quittieren, wie viele und welche Schlüssel er bekommen hat.

Falls hinterher einer fehlt, muss er beweisen, wo der Schlüssel geblieben ist", sagt Mietrechts-Experte Thomas Hannemann im Interview mit dem dpa-Themendienst.

Wie viele Schlüssel kann der Mieter einfordern?

Thomas Hannemann: An sich so viele, wie vertraglich vereinbart sind. Die Zahl der Schlüssel orientiert sich aber auch an der Zahl der Wohnungsnutzer. Kinder werden zum Beispiel in der Regel nicht in den Mietvertrag aufgenommen. Wenn sie größer sind, wird man aber auch ihnen einen eigenen Schlüssel zubilligen.

Ein anderes Beispiel ist die erlaubte Untervermietung. Wenn der Mieter die Wohnung zulässigerweise einem Dritten überlässt, dann hat er auch für diesen Anspruch auf einen Schlüssel.

Wie sollten Eltern vorgehen, wenn ihr Kind alt genug ist und sie möchten, dass es selbst die Tür öffnen kann?

Hannemann: Da würde ich den Vermieter ansprechen und klären, wer die Kosten trägt. Der Vermieter hat ja selbst ein Interesse daran, zu wissen, wie viele Schlüssel im Umlauf sind und am Ende alle zu bekommen. Deshalb zahlen sie oft das Nachmachen. Im Grundsatz ist es aber so: Der Mieter darf, wenn er ein solches berechtigtes Interesse hat, Schlüssel auch selbst auf eigene Kosten nachmachen lassen. Das muss er dem Vermieter aber unverzüglich mitteilen.

Bei manchen Schließanlagen muss allerdings der Vermieter mit der Schließkarte mitwirken. Dann sollte sich der Mieter an den Vermieter wenden und erklären, dass das Kind jetzt alt genug ist und zum Beispiel alleine zur Schule geht - und dementsprechend auch einen eigenen Schlüssel bekommen sollte. Dann ist der Vermieter verpflichtet, an der Beschaffung eines weiteren Schlüssels mitzuwirken.

Was gilt beim Auszug, wenn der Mieter manche Schlüssel selbst bezahlt hat?

Hannemann: Eins ist sicher: Der Mieter ist verpflichtet, alle Schlüssel bei Vertragsende zurückzugeben, auch die von ihm selbst nachbestellten. Dabei gibt es zwei Varianten: Wenn der Vermieter sagt, er will den Schlüssel haben, dann muss er ihn auch bezahlen. Man könnte sich aber auch darauf einigen, dass er in beider Anwesenheit vernichtet wird.

Zur Person: Thomas Hannemann ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).