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BGH-Urteil Handwerker-Firma vorab nach Versicherungsschutz fragen

Präzise, fachgerecht und nicht überteuert - so wünscht man sich die Arbeit von Handwerkern. Doch wie findet man eine vertrauenswürdige Firma? Ein paar Tipps für Verbraucher.

23.08.2018, 09:51

Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Handwerker beauftragt, sollte vorab mehrere Angebote einholen. Es lohnt sich dabei, nicht nur den Preis, die Leistung und die Fachkenntnisse genauer unter die Lupe zu nehmen.

Zusätzlich sollten Auftraggeber die Firma auch nach ihrer Versicherung und Zahlungsfähigkeit fragen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Das ist wichtig, insbesondere wenn der Handwerker Schäden bei Dritten wie dem Nachbarn verursacht. Dann sollte die Firma nicht unterversichert sein. Denn im schlimmsten Fall muss der Auftraggeber für Schäden bei Dritten mithaften.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor (Az.: V ZR 311/16). In dem Fall hatte ein Dachdecker einen Brand ausgelöst, der auf das Nachbargebäude überging. Der Nachbar klagte auf Schadenersatz und bekam Recht. Nach Auffassung der BGH-Richter trug der Auftraggeber die Verantwortung. Gut, wenn in so einem Fall die Firma solvent sowie gut versichert ist und den Schaden bezahlen kann.

BGH: Urteil