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Legale Schummelei bei Lampen - zum Ärger der Verbraucher

Die Praxis ist legal - aber sie erhöht die Glaubwürdigkeit von Herstellerangaben nicht gerade: Bei vielen Lampen sollen Hersteller die Angaben zu Verbrauch und Leistung schönen - zulasten der Kunden.

Von Christine Schultze, dpa 17.12.2015, 14:58

München (dpa) - Seit dem VW-Skandal stehen die Herstellerangaben zu Produkten unter besonderer Beobachtung. Das gilt auch für Elektrogeräte: Welche Leistung bringen sie und wie viel Strom oder Wasser verbrauchen sie?

Die Angaben dazu auf den Verpackungen sollen dem Verbraucher die Kaufentscheidung eigentlich erleichtern. Doch offenbar steckt auch bei Lampen nicht immer drin, was außen draufsteht. Auch wenn die Hersteller nur bestehende Schlupflöcher in den geltenden Richtlinien ausnutzen - die Verbraucher dürften sich darüber nicht freuen.

Worum geht es bei den legalen Schummeleien?

Laut EU-Kommission machen sich die Hersteller von Energiespar-, Halogen- und LED-Lampen Fehlertoleranzen bei ihren Produkten zunutze. Bereits 2011/12 fand die Behörde nach eigenen Angaben heraus, dass die Hersteller solche Toleranzen auf die Leistungsangaben ihrer Lampen aufschlagen. Dadurch konnten sie bessere Werte für ihre Produkte auf den Verpackungen ausweisen. So sei das nicht gedacht gewesen, heißt es aus Brüssel - aber eindeutig ausgeschlossen wird das Vorgehen in den Vorschriften eben auch nicht. Der europäische Umweltschutz-Dachverband EEB wirft den Herstellern vor, den Verbrauchern durch geschönte Angaben Mehrkosten von bis zu zwei Milliarden Euro jährlich aufzubürden, weil die Lampen in Wahrheit mehr Strom verbrauchten als von den Firmen deklariert.

Was sagen die Hersteller?

Deutschlands größter Leuchtmittel-Hersteller Osram wollte sich zu dem Thema am Donnerstag nicht äußern. In der Branche ist aber bekannt, dass Lichtausbeute und Stromstärke von Lampen um maximal zehn Prozent von den Angaben auf der Verpackung abweichen können, weil entsprechende Fehlertoleranzen gelten. Sollten die Vorgaben verschärft werden, gäbe es mehr Ausschuss in der Produktion - und das würde wiederum zu höheren Preisen führen, heißt es. Die derzeitigen Produktionsanlagen seien auf die geltenden Toleranzen ausgelegt.

Welche Gegenmaßnahmen ergreift die EU-Kommission?

Mit Blick auf das EU-Label für die Energieeffizienz ist die Behörde bereits eingeschritten - und hat die Lampen-Hersteller verpflichtet, die am schlechtesten abschneidenden Produkte in der Effizienzklasse herabzustufen. Auch die Ökodesign-Richtlinie soll nun entsprechend überarbeitet werden - die Vorbereitungen dafür laufen bereits, wie eine Kommissionssprecherin sagt.

Sind auch andere Elektrogeräte betroffen?

Laut Umweltschutz-Dachverband EEB ja - und zwar etwa 30 weitere Produkte, darunter beispielsweise Boiler, Waschmaschinen und Fernseher. Bei dem zu Bosch gehörenden Hausgerätehersteller BSH heißt es dazu, man halte sich sowohl bei Entwicklung, Design, Software und Elektronik der Geräte bei Produkttests an geltende Normen und Prüfverfahren.

Gibt es auch andere Baustellen bei Herstellerangaben zu Elektrogeräten?

Eindeutig ja - die Effizienz-Label sind auch deshalb umstritten, weil die Prüfverfahren teils als praxisfern gelten. Die beiden Staubsaugerhersteller Dyson und BSH sind deshalb vor einiger Zeit in Streit geraten, der auch vor Gericht landete. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beispielsweise fordert bessere und transparentere Kennzeichnungen.