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Mietrechts-Tipp Darf ein Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden?

Kinderwägen und Rollatoren dürfen grundsätzlich im Hausflur abgestellt werden. Der Deutsche Mieterbund gibt Informationen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

15.10.2018, 03:55

Berlin (dpa/tmn) - Im Eingangsbereich und Hausflur darf ein Kinderwagen abgestellt werden, solange die Mitmieter im Haus dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Das gilt nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) selbst dann, wenn das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Eine entsprechende Vertragsregelung ist unwirksam, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz Kinderwagen problemlos nutzen und zum Beispiel auch die Briefkästen erreichen können. Weitere Voraussetzungen sind, dass sonstige Abstellmöglichkeiten im Haus nicht vorhanden sind und auch kein Fahrstuhl zur Verfügung steht.

Ähnlich ist die Rechtslage bei einem Rollator. Der Vermieter ist laut Deutschem Mieterbund verpflichtet, das zu dulden, wenn dem Mieter ein anderer Abstellort weder möglich noch zumutbar ist. Auch der Rollator darf im Flur aber zu keinen Beeinträchtigungen oder Belästigungen für andere Mieter führen.