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Mietrechts-Tipps Eigenbedarfskündigung auch für Ferienwohnung möglich

Kann es möglich sein, dass ein Vermieter seinen Mietern kündigen darf, wenn er diese nur zeitweilig, beispielsweise als Ferienwohnung nutzen möchte?

13.04.2020, 04:08

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen Mietern nach dem Gesetz in der Regel nur bei einem berechtigten Interesse kündigen - also zum Beispiel wegen Eigenbedarfs.

Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich beziehungsweise einen Familienangehörigen oder für Angehörige seines Haushalts benötigt, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Dabei reicht es aus, wenn er vernünftige und nachvollziehbare Gründe für seinen Eigenbedarf nennen kann.

Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 186/17) hat hierzu entschieden: Auch die geplante Nutzung der gekündigten Wohnung als Ferienwohnung könne Eigenbedarf sein. Entscheidend sei, ob im Einzelfall der Eigennutzungswunsch der Vermieter ernsthaft verfolgt wird und vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen. Auch ein zeitlich begrenzter Bedarf an der Wohnung könne Eigenbedarf sein, eine Mindestnutzungsdauer gebe es nicht.

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, um die Wohnung als Zweitwohnung zu nutzen, muss das Kündigungsschreiben aber laut Landgericht Berlin Angaben zum Grund, zur Dauer und zur Intensität der beabsichtigen Nutzung enthalten. Die schlichte Mitteilung, dass der Vermieter die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" nutzen will, reicht nicht aus (Az.: 67 S 249/17).

© dpa-infocom, dpa:200408-99-638881/2