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Staffelmietverträge: So funktionieren Mieterhöhungen

Wer einen Staffelmietvertrag unterschrieben hat, muss mit regelmäßigen Mieterhöhungen rechnen. Das heißt aber nicht, dass der Vermieter nach Belieben die Miete steigern darf. Auch für ihn gilt etwa die Mietpreisbremse.

11.07.2016, 04:00

Berlin (dpa/tmn) - Mieter und Vermieter können einen sogenannten Staffelmietvertrag vereinbaren. Dann gilt: Die Miete muss für mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Der Vermieter muss bei den vertraglich vereinbarten Erhöhungen außerdem gegebenenfalls die von der Mietpreisbremse vorgegebenen Grenzen beachten, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Im Staffelmietvertrag legt der Vermieter schriftlich die Zeitpunkte der Erhöhungen fest. Außerdem muss er die jeweilige Miete ausweisen sowie den genauen Betrag der Erhöhung. Während der Geltungsdauer des Vertrages sind weitere Erhöhungen der Miete ausgeschlossen. Der Mieter muss die Erhöhung jeweils mit dem Eintritt des jeweiligen Datums zahlen. Mieter müssen dabei selbst an den Beginn der neuen Staffelung denken. Der Vermieter muss sie nicht zusätzlich darauf hinweisen oder den Betrag extra einfordern.

Mit Beginn der letzten Staffelung läuft die Staffelvereinbarung aus. Das Mietverhältnis geht dann regulär weiter. Der Vermieter kann also nicht einfach Mieterhöhungen verlangen, die sich aus einer logischen Fortführung der Staffelungen ergäben. Im Gegenzug kann er ab diesem Zeitpunkt auf die gesetzlich möglichen Mieterhöhungen zurückgreifen.