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Mangelhafter Unterhalt Wann Eigentümer für Schäden durch Dachziegel haften

Sturmschäden, die durch umherfliegende Dachziegel entstanden sind, reguliert die Gebäudeversicherung. Doch muss diese auch einspringen, wenn das Dach nicht ausreichend gewartet und sturmsicher gemacht wurde?

14.08.2019, 08:26

Berlin (dpa/tmn) - Hauseigentümer müssen ihr Gebäude regelmäßig kontrollieren und in gutem Zustand halten. Sonst haften sie, wenn sich bei einem Unwetter Dachziegel lösen und etwas beschädigen.

Bei einem Sturm bis zur Stärke 13, also 130 Kilometer pro Stunde, müssen Eigentümer nachweisen, dass Schäden nicht auf den mangelhaften Unterhalt des Hauses zurückgehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor (Az.: 4 U 97/16), über das die Landesbausparkassen berichten.

Im verhandelten Fall waren vom Dach einer Kirche bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 100 Kilometer pro Stunde Ziegel auf ein geparktes Auto gefallen. Die Versicherung des Autofahrers forderte den Ersatz des dabei entstandenen Schadens und war damit vor Gericht erfolgreich.

Das OLG Stuttgart war der Ansicht, dass die für das Kirchengebäude Verantwortlichen das Dach nicht ausreichend kontrolliert hatten und um seine Anfälligkeit wussten. Sie hätten deshalb bei Sturm Anlass gehabt, den Bereich um den Kirchturm so abzusichern, dass dort keine Fahrzeuge parken oder Passanten gehen.

Urteil des OLG Stuttgart