1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Haus & Garten
  6. >
  7. Welche Informationen Käufer in der Teilungserklärung finden

Wichtig für Eigentümer Welche Informationen Käufer in der Teilungserklärung finden

Wer eine Wohnung kauft, wird Teil einer Eigentümergemeinschaft. Er besitzt neben der Wohnung auch Teile des Gebäudes. Alle wichtigen Informationen hierzu finden sich in der Teilungserklärung. Wer sie richtig liest, erfährt hier auch schon etwas über Risiken.

17.04.2018, 10:02

Bonn (dpa/tmn) - Die Teilungserklärung ist für Eigentümer von Wohnungen ein wichtiges Dokument. Käufer sollten es genau lesen, rät der Verband Wohnen im Eigentum in Bonn. Denn darin wird festgelegt, wie das Grundstück samt der Gebäudeanlage aufgeteilt ist.

Beschrieben wird unter anderem, ob es sich um eine Einzelhaus- oder Mehrhausanlage handelt. Teilungserklärungen nennen auch besondere Einrichtungen wie etwa Stellplätze, Tiefgaragen oder Gärten. Auch die Zweckbestimmung der Anlage wird dargestellt, also zum Beispiel, ob es eine reine Wohnanlage oder gemischte Wohn- und Geschäftsanlage ist. Hinter den Beschreibungen können sich durchaus Risiken verstecken.

- Beispiel Nutzung: Bei einer gemischten Wohn- und Geschäftsanlage sind die Sondereigentumseinheiten im Aufteilungsplan als Wohnungs- oder Teileigentum festgelegt. Finden sich in der Anlage Geschäfte und Lokale, muss mit Laufkundschaft sowie an- und abfahrenden Autos gerechnet werden. Gibt es nur Wohnungseigentum, darf hingegen niemand ein Geschäft eröffnen.

- Beispiel Wohnungsgrößen: Dominieren in der Anlage Ein- und Zweiraum-Appartements, sollten Käufer mit vielen Vermietern unter den Miteigentümern rechnen. Häufig decken sich deren Interessen nicht mit denen von selbstnutzenden Eigentümern. Das beeinflusst die Meinungsbildung in der Wohneigentumsgemeinschaft (WEG).

- Beispiel Tiefgaragen: Sie sind bequem, oft aber teuer bei Sanierungen. Vor allem beim Kauf einer Bestandswohnung sollten Käufer daher den baulichen Zustand des ganzen Hauses prüfen. Auch sollte die Frage geklärt werden, ob die Eigentümergemeinschaft Sanierungen beschlossen hat, die noch nicht ausgeführt wurden.

Ratgeber des Verbandes Wohnen im Eigentum