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Von wichtig bis überflüssig: Wann Krankenzusatzpolicen lohnen

15.08.2013, 08:21
Wer im Krankenhaus sein Zimmer nicht mit anderen Patienten teilen will, kann private Zusatzversicherungen abschließen. Allerdings lohnt sich eine solche Police nicht immer. Foto: Peter Endig
Wer im Krankenhaus sein Zimmer nicht mit anderen Patienten teilen will, kann private Zusatzversicherungen abschließen. Allerdings lohnt sich eine solche Police nicht immer. Foto: Peter Endig dpa-Zentralbild

Düsseldorf - Chefarztbehandlung, Zahnersatz oder alternative Heilmethoden - zusätzlichen Versicherungsschutz gibt es für fast alles. Das Problem: Nicht jede private Gesundheitspolice ist wirklich sinnvoll.

Das Schlagwort von der Zwei-Klassenmedizin macht immer wieder die Runde. Viele gesetzlich Krankenversicherte fragen sich, ob sie wirklich gut abgesichert sind. Zusatzversicherungen können eine Möglichkeit sein, eventuelle Lücken zu schließen. Aber das Angebot ist unüberschaubar. Nicht alles, was Werbung und Versicherungsvertreter Kunden nahelegen, ist außerdem wirklich sinnvoll, findet Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Verbraucher mehr als 23 Millionen Zusatz-Policen für die Behandlung beim Arzt, in der Klinik oder andere Leistungen abgeschlossen. Hinzu kommen 24,3 Millionen Auslandsreisekrankenversicherungen.

Letztere sind eine wirklich wichtige Absicherung, sind sich Verbraucherschützer und Versicherer ausnahmsweise einig. "Diese Versicherung sollte wirklich jeder haben, der ins Ausland reist", sagt Weidenbach. "Diese Police ist eine sehr sinnvolle Ergänzung", erklärt auch Dirk Lullies vom PKV-Verband in Berlin.

Die Krankenkassen kommen nicht für alle Behandlungen im Ausland auf. Vor allem zahlen sie nicht den Rücktransport ins Heimatland, auch wenn er medizinisch geboten ist. Diese Kosten können sehr hoch sein, erläutert Weidenbach. "Aus diesem Grund sollten auch privat Versicherte eine Auslandskrankenversicherung haben."

Alle anderen Zusatz-Versicherungen sind nach Ansicht von Verbraucherschützerin Weidenbach eine Frage des persönlichen Geschmacks. "Wem im Alter sehr gute Zähne wichtig sind, für den ist ein Zahnzusatzversicherung sinnvoll." Allerdings sollten Kunden darauf achten, auch wirklich das zu versichern, was sie sich wünschen. Sehr preiswerte Policen sehen keine aufwendigen Leistungen wie Implantate vor. Verträge mit solchen Leistungen sind kostspielig.

Vor allem bei einem Klinikaufenthalt wird der Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten deutlich. Mit einer Zusatzversicherung für den stationären Bereich können sich gesetzlich Versicherte den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus verschaffen. Die Policen sind aber gerade für ältere Kunden teuer, sie kosten schnell einige hundert Euro im Jahr.

"Den Zuschlag für ein Ein- oder Zweibettzimmer kann man möglicherweise selbst zahlen", erklärt Weidenbach. Die Chefarztbehandlung ist in der Regel aber zu teuer, um sie selbst zu tragen. Wer den schnellen Zugang zu einem Spezialisten wünscht, liege mit einer stationären Zusatzversicherung richtig. Vor dem Abschluss sollten sich Kunden das Leistungsspektrum aber genau anschauen.

Verzichtbar ist nach Weidenbachs Auffassung der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung. Sie zahlt für jeden Tag eines Klinikaufenthalts den vereinbarten Betrag. Aber sie ist nicht geeignet, den Verdienstausfall auszugleichen. Das können Krankentagegeldversicherungen besser. Der Versicherer zahlt hier für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit eine bestimmte Summe. Diese Absicherung gibt es auch als Wahltarif bei den gesetzlichen Kassen.

Im Unterschied zu privaten Zusatz-Policen müssen Kunden bei Wahltarifen der Krankenkassen keine Gesundheitsfragen beantworten und keine Zuschläge bei Vorerkrankungen zahlen. Mit Wahltarifen können Versicherte zum Beispiel die Erstattung bestimmter Arzneimittel vereinbaren, die im Leistungskatalog nicht vorgesehen sind, erklärt Ann Marini, Sprecherin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen in Berlin. "Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, bindet sich für einen bestimmten Zeitraum." Versicherte können den Tarif und die Kasse bis zu drei Jahre nicht wechseln.