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Für 2013: Bei Ehepaaren keine getrennte Veranlagung mehr möglich

30.04.2014, 15:18

Berlin - Für Ehepaare ist die Zusammenveranlagung oft günstig, denn sie führt in der Regel zur geringsten Steuerbelastung. Es gibt aber auch Fälle, in denen Ehegatten mit der neuen Einzelveranlagung eine geringere steuerliche Belastung erreichen.

Ehegatten und Lebenspartner können bei der Steuererklärung für 2013 nicht mehr zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Die Alternative zur Zusammenveranlagung heißt jetzt Einzelveranlagung.

Die Einzelveranlagung erlaubt in der Regel nicht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beliebig auf die Partner aufzuteilen. Sie werden vielmehr dem Partner zugerechnet, der sie auch getragen hat. Bei übereinstimmendem Antrag werden jedem Partner 50 Prozent zugeordnet.

Doch es gibt Ausnahmen: Dazu zählen unter anderem Kinderbetreuungskosten und der Ausbildungsfreibetrag für ein auswärts untergebrachtes Kind. Auch die Übertragung eines Behinderten- oder Hinterbliebenenfreibetrages eines Kindes auf die Eltern kann bei übereinstimmendem Antrag bei der Einzelveranlagung so zwischen den Partnern aufgeteilt werden, wie es steuerlich am günstigsten ist.

In einigen Fällen ist für Ehegatten und Lebenspartner eine Einzelveranlagung sogar besser. Das gilt zum Beispiel, wenn einer der Partner Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld bekommt. Bei Zusammenveranlagung werden die steuerfreien Einnahmen oder Einkünfte herangezogen, um den Steuersatz des zu versteuernden Einkommens entsprechend zu erhöhen. Dieser Effekt wird bei der Einzelveranlagung vermieden.