Blauer Sack Frau verletzt sich bei Müllunfall
Die Müll-Probleme in Schönebeck nehmen neue Ausmaße an. Einer Mitarbeiterin hat sich bei der Arbeit verletzt.
Schönebeck l Reizungen in Augen und Gesicht sowie Übelkeit. Das waren für die Mitarbeiterin des Entsorgungsunternehmens Udo Achtert GmbH die Folgen nach einem Arbeitsunfall. Dieser hat sich jüngst im Schönebecker Ortsteil Pretzien zugetragen. „Dort waren Großmüllbehälter aufgestellt, in denen sich eigentlich Leichtverpackungsmüll befinden sollte“, beschreibt Firmenchef Udo Achtert den Vorfall. Eigentlich. Denn was wirklich in den blauen Säcken drin war, konnten die Mitarbeiter nicht erkennen – und das wissen sie bis heute nicht.
Die Mitarbeiter warfen die blauen Säcke in das Presswerk des Entsorgungsfahrzeuges und dann passierte es. So berichtet die Sicherheitsbeauftragte der Firma, Doreen Achtert: „Eine Mitarbeiterin bekam eine diffuse, helle, faserige Staubwolke mitten im Gesicht ab.“ Was für ein Material es genau war, das die Mitarbeiterin im Gesicht getroffen und das sie somit auch eingeatmet hat, das sei noch unklar. „Das wird derzeit in dem mit uns zusammenarbeitenden Analytiklabor untersucht“, sagt Doreen Achtert.
Die Kollegin habe in dem Moment so unter Schock gestanden, dass sie noch einige Zeit weitergearbeitet hätte. „Erst nach der Arbeit gegen Feierabend traten die beschriebenen Symptome auf“, beschreibt Udo Achtert. Unter anderem sei die Gesichtshaut knallrot gewesen, die gereizten Augen habe sie nach dem Dienst mit Wasser ausgiebig gereinigt.
Sie sammelte sich, meldete den Vorfall – und die Firma Achtert erstattete Anzeige bei der Polizei. Gegen unbekannt. Denn wer es war, der die Tonne so falsch befüllt hat, ist noch unklar. An der Sammelstelle entsorgen fünf, sechs Haushalte, aber auch Firmen, ihren Müll. Eine Firma hat der Entsorger Achtert dabei aufgrund der Inhaltsstoffe, die sich in dem blauen Sack befanden, genauer im Blick.
Auf Anfrage bei der Volksstimme bei dieser Firma zeigt sich der Chef aufgeregt und aggressiv. Er drängt, dass der Vorfall auf keinen Fall mit seinem Unternehmen in Zusammenhang gebracht werden dürfe. Er deutet ferner an, dass er sonst Anzeige erstatte. „So schnell können Sie gar nicht gucken“, hieß es am Telefon.
Entsorger Udo Achtert ist verärgert darüber, was alles in den Gelben Tonnen entsorgt wird, da aber nicht reingehört. „Erst die Woche davor wurde auf einer ähnlichen Tour ein Kanister mit sieben Litern Öl voller unbekannter Flüssigkeit in Einkaufstüten verstaut, durch das Presswerk erfasst und zerdrückt“, sagt er. In dem Atemzug spricht er auch erneut das Müllproblem in der Garbsener Straße in Schönebeck an, in der die Gelben Tonnen teilweise eingezogen wurden.
Eine Zeitlang hatten die Hausmeister in dem Gebiet am Tag der Abholung vorsortiert, allerdings sei das nicht mehr tragbar gewesen. Denn dort wurden teils auch unhygienische beziehungsweise gefährliche Dinge wie Windeln für Erwachsene, gebrauchte Spritzen und Kondome sowie Gammelfleisch gefunden.
Sigrid Meyer, Chefin der in dem Gebiet vermietenden städtischen Wohnungsbau GmbH, meinte damals zur Volksstimme: „Es kann keinem mehr zugemutet werden, diese Tonnen umzusortieren.“ So wäre es wäre unvorstellbar, wenn sich jemand zum Beispiel an den Spritzen verletzen und eine Erkrankung zuziehen würde.“
Auch Ralf Felgenträger vom Kreiswirtschaftsbetrieb, der für die Entsorgung der Blauen, Braunen und Schwarzen Tonnen in der Region zuständig ist, sagt: „Es gibt überall im Kreis Probleme. Aber nirgends so extrem wie in Schönebeck“ Und zu dem Müllunfall in Pretzien: „Man hat hier versucht, auf billige Art und Weise Sondermüll loszuwerden.“
Udo Achtert hofft, dass sich die Schönebecker – egal ob Privathaushalte oder Firmen – verbessern, was die Mülltrennung beziehungsweise richtige Entsorgung angeht, sodass kein Mitarbeiter mehr zu Schaden kommt. Er sagt: „Ab sofort bringen wir alle Fehlwurfversuche zur Anzeige.“
Doch was für eine Strafe gibt es eigentlich für (teils gefährliche) Fehlbefüllung? Beim Kreiswirtschaftsbetrieb als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gilt die Abfall-entsorgungssatzung. Bei Ordnungswidrigkeiten, zu denen unvorschriftsmäßig befüllte Abfallbehälter gehören, kann es laut Ralf Felgenträger zu einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro kommen.
Bei den Gelben Tonnen gestaltet sich das Ganze schwieriger. Denn die sind über das duale System geregelt. In Deutschland sind neun privatwirtschaftliche duale Systeme zugelassen, im Salzlandkreis ist das die Firma Reclay. Eine Nachfrage der Volksstimme beim Grünen Punkt-Duales System Deutschland GmbH ergab, dass es bei der Fehlbefüllung von Gelben Tonnen keine spezifische Reglung als Haftungsgrundlage gibt. „Die Strafe richte sich nach dem Bürgergesetzbuch“, hieß es von der Pressestelle in Köln.
Handele es sich um ein Unternehmen, könne auch der Firmenchef als Betreiber der gelben Tonne verantwortlich gemacht werden. Etwa, wenn er die Mitarbeiter, die die Tonnen falsch befüllt haben, nicht richtig aufgeklärt hat.