56-Jähriger aus der westlichen Altmark kauft in einem Fakeshop ein Betrug im Internet: Anzeige bei der Polizei in Gardelegen
Ein 56-jähriger aus dem Altmarkkreis Salzwedel ist Opfer eines Internetbetrugs geworden. Er hat in einem sogenannten Fakeshop, einer täuschend echt aussehenden Verkaufsplattform, einen Rasentrecker gekauft und auch bezahlt. Die Ware wurde aber nie geliefert. Er hat Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Angezeigt wurde bei der Gardelegener Polizei ein weiterer Betrugsfall.

Gardelegen (ca) - Sie sieht in der Tat täuschend echt aus, die Seite, die sich öffnet, wenn man die Adresse florina-garten.com eingibt. So wie man sich eben einen Gartenmarkt online vorstellt. Ganz oben im Kopf steht eine Telefonnummer mit einer Hamburger Vorwahl. Wählt man diese Nummer, meldet sich aber niemand, per Bandansage wird lediglich mitgeteilt: „Diese Nummer ist ungültig.“ Diese Seite hatte auch ein 56-Jähriger aus der westlichen Altmark entdeckt und einen Rasentraktor gekauft. 1024 Euro hatte er bezahlt. Geliefert jedoch wurde nichts.
Bei der späteren Recherche im Internet stieß er auf Warnungen, dass es sich hier um einen sogenannten Fakeshop handelt (Fake – Fälschung). Der 56-Jährige erstattete daraufhin am Donnerstag Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrugs, heißt es dazu gestern in einer Pressemitteilung des Polizeirevieres Altmarkkreis Salzwedel. Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut, bevor online gekauft wird, genau zu prüfen, ob das auch echte Angebote und Anbieter sind.
Ein weiterer Betrugsfall wurde ebenfalls am Donnerstag im Gardelegener Revierkommissariat angezeigt. Dieses Mal passiert über die Plattform eBay Kleinanzeigen. Eine junge Frau hatte über diese Plattform Kindersachen verkaufen wollen. In das Inserat hatte sie auch ihre Mobilfunknummer eingestellt.
GooglePlay-Karten im Wert von 200 Euro
Per WhatsApp meldete sich dann auch eine angebliche Käuferin. Die gab an, dass die Verkäuferin die Sachen doch gleich direkt als ihr Geschenk an eine Bekannte schicken soll. Und sie möge auch noch GooglePlay-Karten kaufen und die mit dazu packen und mit den Kindersachen verschicken. Das Geld für die Karten würde sie mit den Kindersachen mitbezahlen. Die Geschädigte kaufte die Karten im Wert von 100 Euro, verlangte allerdings eine Vorabzahlung. Das sollte dann per PayPal erfolgen. Die Geschädigte bekam auch eine Mail mit dem Wortlaut: „Zahlung genehmigt, Geld wird bei Ankunft beim Käufer ausgezahlt.“ Es handelte sich jedoch um eine Fake-Mail, wie die Geschädigte später feststellen musste.
Im Glauben, dass das Geld ordnungsgemäß überwiesen wurde, verschickte sie die Codes der GooglePlay-Karten vorab per WhatsApp weiter. Noch nicht genug. Die Frau wurde erneut von der angeblichen Käuferin angerufen und gebeten, noch weitere Karten im Wert von 100 Euro zu kaufen. Das tat die Geschädigte. Geld für die Sachen und Karten, mit denen man online Bücher, Filme oder Spiele kaufen kann, hat sie allerdings nicht erhalten. Die Polizei hat im Internet Hinweise zu diesen Betrugsmaschen zusammengestellt und informiert, wie man sich dagegen schützen kann (Hinweise über Fakeshops ( www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops/ oder www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/so-erkennen-sie-betrugsversuche-bei-ebay-kleinanzeigen)
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