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Polizei Autofahrer in Genthin nutzt unerlaubt rote Kennzeichen

Polizeibeamten fällt Fahrzeug auf einem Parkplatz vor einem Geschäft auf.

Von Volksstimme 26.03.2023, 16:32
Einem Autofahrer untersagte die Polizei in Genthin die Weiterfahrt.
Einem Autofahrer untersagte die Polizei in Genthin die Weiterfahrt. Symbolfoto: IMAGO/Fotostand

Genthin - Mit sogenannten „roten Kennzeichen“ war ein Autofahrer verbotenerweise in Genthin unterwegs. Das Auto fiel Polizeibeamten am Sonnabendnachmittag vor einem Geschäft in der Magdeburger Straße auf.

Rote Kennzeichen sind nur für gewerbliche Verkäufer reserviert. Privatpersonen dürfen laut Polizei mit solchen Kennzeichen nicht fahren.

Da der Händler das Kennzeichen nicht für eine firmeneigene Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt nutzte und die Fahrt nicht in das erforderliche Fahrzeugscheinheft eintrug, muss er sich aufgrund eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung verantworten.