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Keine Drogen bei Unfall Polizei: Bei Unfall in Halberstadt doch keine Drogen im Spiel

Der 26-jährige Mann, der im August in Halberstadt mit dem Auto in eine Gartenlaube gefahren ist, ist nun vom Verdacht des Drogenkonsums entlastet worden. Das Ergebnis der Blutanalyse ergab laut Polizei, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht unter dem Einfluss illegaler Drogen gestanden habe.

Von Dennis Lotzmann Aktualisiert: 27.09.2021, 10:50
Der 26-jährige Mann, der im August in Halberstadt mit dem Auto in eine Gartenlaube gefahren ist, ist nun vom Verdacht des Drogenkonsums entlastet worden. Das Ergebnis der Blutanalyse ergab laut Polizei, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht unter dem Einfluss illegaler Drogen gestanden habe.
Der 26-jährige Mann, der im August in Halberstadt mit dem Auto in eine Gartenlaube gefahren ist, ist nun vom Verdacht des Drogenkonsums entlastet worden. Das Ergebnis der Blutanalyse ergab laut Polizei, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht unter dem Einfluss illegaler Drogen gestanden habe. Symbolfoto: dpa

Halberstadt - Nach dem spektakulären Unfall, bei dem Ende August in Halberstadt ein junger Mann mit einem Mercedes in eine Gartenlaube gefahren war, hat die Polizei ihre damalige Darstellung in einem Punkt korrigiert: „Der Anfangsverdacht, dass der 26-Jährige unter dem Einfluss illegaler Drogen am Steuer saß, hat sich nicht bestätigt“, so Polizeisprecher Uwe Becker am Mittwoch (22. September). Das, so der Hauptkommissar, gehe aus dem nunmehr vorliegenden Gutachten der Uniklinik Halle hervor. Damit ist die zunächst von der Polizei geäußerte Tatsache, dass der Mercedesfahrer unter Drogen gefahren sei, vom Tisch.

Der 26-Jährige war am 25. August gegen 2.50 Uhr in der Huylandstraße in Halberstadt von der Straße abgekommen und gegen eine Gartenlaube gefahren. Der Mann, so die Polizei damals in ihrem Bericht, habe keine Angaben zum Unfallhergang machen können. Die Volksstimme hatte am Folgetag mit Bezug auf die Darstellung der Polizei über den Crash berichtet.

Nach dem Unfall, so Becker, hätten die ermittelnden Beamten das in solchen Fällen übliche Ermittlungsprozedere abgespult: Ein Atemalkoholtest sei negativ verlaufen. Zugleich sei vor Ort ein Drogen-Schnelltest veranlasst worden. Dabei erfolgt mit einem Teststreifen ein Wischtest, um Speichel oder Schweiß zu analysieren und konsumierte illegale Drogen nachzuweisen. „Dieser Test verlief in jener Nacht positiv auf Methamphetamin“, so Polizeisprecher Becker.

Ausgehend von diesem Verdacht sei dem Unfallfahrer unter polizeilicher Aufsicht im Klinikum eine Blutprobe entnommen worden, um etwaigen Drogengenuss mittels Laboranalysen gerichtsfest zu beweisen.

Oder eben auch nicht, wie sich im konkreten Fall herausgestellt habe. Laut nunmehr vorliegendem Laborergebnis habe der 26-Jährige zum Unfallzeitpunkt nicht unter dem Einfluss illegaler Drogen gestanden, so Polizeisprecher Becker.

Schnelltests haben hohe Quote an falsch-positiven Ergebnissen

Was wiederum das Problem derartiger Drogen-Wischtests deutlich macht: Jene Schnelltests haben eine vergleichsweise hohe Quote an falsch-positiven Ergebnissen. Gleichwohl sind sie für Polizeibeamte die einzige Möglichkeit, bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen einen Drogenkonsum auszuschließen.

Nach jenem Unfall am 25. August vermeldete die Polizei jenen Anfangsverdacht gleichwohl als Tatsache: „Da der Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stand, wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst“, so der Wortlaut im behördlichen Bericht.

Aufgrund jenes Anfangsverdachts wurden gegen den Unfallfahrer Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgrund berauschender Mittel eingeleitet. Solche strafrechtlichen Ermittlungen würden eingestellt, wenn beim Labor-Gutachten keine illegalen Drogen im Blut nachweisbar waren, so der Halberstädter Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck. Gleichwohl gingen Unfallakten in solchen Fällen zur zentralen Bußgeldstelle. Dort werde entschieden, ob die Fälle als Ordnungswidrigkeiten weiter verfolgt würden.