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Auszahlung startet Bei welchen Eltern der Kinderbonus wirklich ankommt

Familien mit Kindern erhalten von heute an einen Corona-Bonus. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden 300 Euro überwiesen. Das Geld kommt aber nicht bei allen Eltern gleichermaßen an.

07.09.2020, 09:00

Berlin (dpa/tmn) - Familien mit Kindern bekommen eine finanzielle Unterstützung: Der Kinderbonus von 300 Euro wird in zwei Raten im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen. Die Auszahlung beginnt von diesem Montag (7. September) an.

Die 300 Euro extra pro Kind werden bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet: Nicht alle Eltern profitieren von der zusätzlichen Leistung gleichermaßen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Freuen können sich Eltern mit niedrigerem Einkommen: "Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus", hat Rauhöft ausgerechnet. Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro in voller Höhe.

Profitieren auch einkommensstarke Eltern?

Verdienen Eltern mehr, bringen die Kinderfreibeträge über die Einkommensteuerveranlagung normalerweise mehr Entlastung als das im Laufe des Jahres gezahlte Kindergeld. Für 2020 bleibt es jedoch auch für diese Eltern meist beim Kindergeld einschließlich Kinderbonus.

"Erst ab einem Einkommen von mehr als 85.900 Euro wirken sich die Freibeträge für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentlastend aus", sagt Rauhöft. Bei unverheiratete Eltern liegt diese Grenze bei 42.950 Euro.

Das bedeutet: "Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonus bei der Einkommensteuerklärung 2020 wieder komplett verrechnet", erklärt Rauhöft. "Folglich kommt der vorgesehene Bonus nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute."

Ist bei der Steuererklärung etwas zu beachten?

Der Hintergrund: Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag bis die Kinder 18 Jahre alt sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2020: 7812 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert.

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr, sie erhalten dann eine höhere Entlastung. Das Kindergeld wird über die Steuer wieder einkassiert.

Bleiben für Alleinerziehende unterm Strich immer 300 Euro mehr übrig?

Nein. Zwar bekommt der alleinerziehende Elternteil, der das
Kindergeld bekommt, auch den Bonus ausgezahlt. Aber wenn der andere
Elternteil Unterhalt zahlt, darf er die Hälfte des Bonus davon
abziehen. Der Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert
das. Viele Alleinerziehende hätten Homeoffice und Homeschooling unter
einen Hut bringen müssen und sorgten sich um ihre Existenz, sagt die
Vorsitzende Daniela Jaspers. "Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo
das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat."

Wie kommt das Geld zu den Eltern?

Ab dem 7. September beginnen die Familienkassen mit der Auszahlung.
Im September sollen zunächst 200, im Oktober dann noch einmal 100
Euro ausgezahlt werden. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden;
ausgezahlt wird er automatisch. Voraussetzung: Ein Kind muss
mindestens einen Monat im Jahr 2020 Kindergeld bezogen haben. Der
Kinderbonus wird aber nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt,
sondern als eigene Zahlung. Wann es konkret zur Auszahlung kommt,
hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Ist das eine Null,
gehört man zu den ersten, der Rest folgt nach und nach.

Was ist, wenn ein Kind zum Beispiel erst im Dezember zur Welt kommt?

Auch dann gibt es den Kinderbonus. Gezahlt wird auch, wenn im
September kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, etwa weil das
Kind seine Ausbildung im Juli abgeschlossen hat. Wenn nicht im
September, aber für andere Monate 2020 Anspruch auf Kindergeld
besteht, kann es zu einer späteren Auszahlung des Bonus kommen.

© dpa-infocom, dpa:200907-99-458404/4