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unwetter Sturmtiefs "Xandra", "Ylenia" und Co.: Woher bekommen die Wetterereignisse ihren Namen?

Ab Mittwochabend wird es in weiten Teilen Deutschlands stürmisch. Tief "Xandra" zieht dann übers Land - mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 120 Km/h im Tiefland. Doch woher bekommt so ein Unwetter eigentlich seinen Namen?

16.02.2022, 15:49
Die kommenden Tage werden stürmisch. Tiefdruckgebiete sorgen für das ungemütliche Wetter.
Die kommenden Tage werden stürmisch. Tiefdruckgebiete sorgen für das ungemütliche Wetter. Foto: dpa/Symbol/Julian Stratenschulte

Magdeburg/DUR/awe - Am Mittwoch sorgt Sturmtief "Xandra" für ungemütliches Wetter in Deutschland. Starke Winde werden aber bis zum Wochenende erwartet. Die Tiefs "Ylenia" und "Zeynep" schließen sich an "Xandra" nahtlos an. Was auffällt: Die Namen der Tiefdruckgebiete sind allesamt weiblich. Doch warum haben die Wetterereignisse eigentlich Namen?

Wetterereignisse haben seit 1954 Namen

Das Hochs und Tiefs benannt werden, ist seit 1954 gängige Praxis. Der Vorschlag kam damals von einer Studentin des Meteorologischen Instituts der Freien Universität Berlin. Seit 1998 erhalten Tiefdruckgebiete in geraden Jahren weibliche und die Hochdruckgebiete männliche Vornamen. In ungeraden Jahren ist dies umgekehrt.

Ist die Namensliste bei dem Buchstaben "Z" angelangt, so wird wieder bei "A" angefangen. Seit 2002 kann sich jeder einen Namen für ein Hoch oder Tief kaufen. Das Benennen erfolgt durch eine Wetterpatenschaft. Die Aktion wird von der Freien Universität Berlin organisiert. Das Geld kommt der Wetterbeobachtung am Meteorologischen Institut der FU Berlin zugute.

"Aktion Wetterpate" läuft nach wie vor

Die "Aktion Wetterpate" wird nach wie vor vom Meteorologischen Institut der Freien Universität angeboten. Dabei liegen die Kosten für die Namensrechte eines Hochdruckgebiets bei 360 Euro. Soll ein Tief benannt werden, sind 240 Euro fällig. Grund für die Unterschiede: Hochs sind meist langlebiger. Der oder die Namenspatin hat also mehr von "ihrem" Wetterereignis.

Doch für die Namensauswahl gilt es einiges zu beachten: Der ausgewählte Name muss standesamtlich anerkannt sein und darf außer in Umlauten keine Sonderzeichen enthalten. Doppelnamen, Nachnamen sowie Firmennamen sind nicht zulässig.

Für das Jahr 2022 sind laut FU Berlin bereits alle Patenschaften für die Hochs und Tiefs vergeben. Wetterpatenschaften für das Jahr 2023 können ab dem 7. September beantragt werden.