Bewährungsstrafe für zwei Männer nach Angriff auf Radfahrer
Erst war es ein friedlicher Sonntag: Junge Erwachsene schlendern durch die Stadt, ein junger Mann radelt. Kurz darauf: Vier Festnahmen und ein lebensbedrohlich Verletzter. Wie es dazu kam, wurde nun final vor dem Landgericht Meiningen geklärt.

Eisenach/Meiningen - Nach einem brutalen Angriff auf einen Radfahrer in Eisenach sind am Dienstag zwei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Strafen wurden vom Landgericht Meiningen zur Bewährung ausgesetzt. Sowohl der 20- als auch der 22-Jährige hatten aus Sicht des Gerichts mit massiver Gewalt auf den 33-jährigen Mann eingeschlagen. In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Meiningen sind bereits zwei 18 und 19 Jahre alte Mittäter rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Erst war es ein friedlicher Sonntag im April 2020 in Eisenach: Vier Jungs schlendern durch die Stadt, ein junger Mann radelt. Kurz darauf: Mehrere Festnahmen und ein lebensbedrohlich Verletzter. Der Radfahrer erlitt nach Angaben der Gerichtsmedizin etliche Verletzungen und Brüche, sowie eine lebensbedrohliche offene Schädelhirnverletzung.
Den beiden jungen Männern war zunächst vorgeworfen worden, die lebensbedrohlichen Verletzungen des Mannes billigend in Kauf genommen zu haben. Dies wehrten die ansonsten geständigen Täter im Verlauf der Verhandlung jedoch ab und gaben an, keinen Tötungsvorsatz gehabt zu haben. Das Gericht stimmte dem zu: Der Vorwurf der versuchten Tötung gegen die 20 und 22 Jahre alten Täter wurde fallengelassen. Allerdings stand für das Gericht außer Frage, dass sie brutal auf den Mann einschlugen und traten, nachdem er sie zuvor rassistisch beschimpfte und in die Konfrontation ging.
Der 20-Jährige erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, der 22-Jährige zwei Jahre auf Bewährung. „Das Strafmaß entspricht im Wesentlichen den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung“, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Als Bewährungsauflage wurde den Angeklagten unter anderem die Auflage erteilt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 beziehungsweise 2500 Euro an den Mann zu zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.