1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Justizminister: Rechte von Transgeschlechtlichen stärken

Justizminister: Rechte von Transgeschlechtlichen stärken

Das Transsexuellengesetz soll weg, mehr Selbstbestimmung für Transgeschlechtliche her - darin sind sich die Justizminister von Bund und Ländern einig. Thüringens Ressortchef Adams wollte mehr erreichen, hält den Beschluss trotzdem für einen Erfolg.

Von dpa 17.06.2021, 09:46
Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne) spricht vor einer Verhandlung im Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne) spricht vor einer Verhandlung im Thüringer Verfassungsgerichtshof. Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Erfurt - Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne) hat die Aufforderung der Justizministerkonferenz, die Rechte von Transgeschlechtlichen zu stärken, begrüßt. Es sei eine wichtige Positionierung, dass man die Aufhebung des bisherigen Transsexuellengesetzes und die Erarbeitung eines neuen Gesetzes fordere, sagte Adams der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings räumte er ein, dass er sich mehr gewünscht hätte. „Wir wären gern noch einen Schritt weiter gegangen und hätten die inhaltlichen Handlungsmöglichkeiten genannt, aber die sind dadurch ja nicht ausgeschlossen“, sagte Adams.

Als Beispiele nannte er neue Regelungen bei Namens- und Geschlechtseintragungen für Transgeschlechtliche, auch ohne medizinische Begutachtung. Thüringen hatte zudem vorgeschlagen, einen Anspruch auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen ins Gesetz zu schreiben, was in dem Beschluss der Justizministerkonferenz nicht berücksichtigt wurde.

Tempo forderte Adams bei Änderungen, die dazu führen sollen, dass Fälscher von Gesundheitszeugnissen mit härteren Strafen rechnen müssen. Es gebe „dringenden Handlungsbedarf“, sagte Adams, vor allem, weil sich im Zuge der Corona-Pandemie „rasant ein Markt für solche gefälschten Gesundheitsurkunden“ entwickele. „Dem müssen wir etwas entgegensetzen“, sagte Adams.

Man habe das Bundesjustizministerium dazu aufgefordert, unverzüglich zu handeln. „Ich glaube, dass angekommen ist, dass man nicht bis nach der Bundestagswahl warten darf, um die Vorbereitungen zu treffen“, sagte Adams. Die Bundesregierung solle möglichst schnell einen Vorschlag erarbeiten. Im Bundestag werde dieser aber wohl erst nach der Wahl am 26. September landen.

Adams hatte bereits vor dem Austausch mit seinen Amtskollegen für eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung in der Justiz geworben. Nun schlagen die Länder einen Justiz-Digitalisierungsfonds und eine Beteiligung des Bundes an den Kosten vor. Dadurch könnten gleiche Maßstäbe und gleiche Startchancen bundesweit geschaffen werden, argumentierte Adams.