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Abgeordnetenhauswahl 2021 Landeswahlleitung: Kein flächendeckendes Wahlversagen

Von dpa Aktualisiert: 29.09.2022, 14:13
Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann in Berlin.
Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann in Berlin. Christoph Soeder/dpa/Archivbild

Berlin - Aus Sicht von Berlins amtierender Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann hat es bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2021 kein „flächendeckendes Wahlversagen“ gegeben. Es sei völlig unstreitig, dass es zu Fehlern gekommen sei, sagte Rockmann am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs. „Was geschehen ist, hätte nicht geschehen dürfen“, sagte Rockmann.

Sie hatte beantragt, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären. In beiden Wahlkreisen könnten Wahlfehler Auswirkungen darauf gehabt haben, welcher Kandidat gewählt worden sei. „Ich würde heute auch keinen anderen Einspruch einlegen, als ich eingelegt habe“, betonte sie. 

Nach den zahlreichen Wahlpannen war Landeswahlleiterin Petra Michaelis zurückgetreten, Rockmann hatte das Amt als ihre Stellvertreterin vorübergehend übernommen. Der Verwaltungswissenschaftler Stephan Bröchler fängt zum 1. Oktober als neuer Landeswahlleiter an.  

Der Verfassungsgerichtshof zieht nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Betracht. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Sie begründete dies mit Wahlfehlern, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.