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Flexi-Rente - was ist geplant?

28.12.2015, 09:09

Berlin (dpa) - Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD im November auf ein Konzept für mehr fließende Übergänge in die Rente geeinigt. Kernpunkte des Vorhabens, das nun in Gesetzesform gegossen werden soll:

TEILRENTE MIT 63: Wer bereits mit 63 in Teilrente geht, soll mehr vom Zuverdienst behalten können. Bei der Teilrente mit 63 wird die Rente ab einer Zuverdienstgrenze von 450 Euro heute stark gekürzt. Je nach Verdiensthöhe sinkt sie auf bis zu ein Drittel der Vollrente. Solche Stufen sollen entfallen. Stattdessen sollen oberhalb von 450 Euro 40 Prozent des Zuverdiensts von der Rente abgezogen werden.

ARBEITEN ÜBER DIE REGULÄRE ALTERSGRENZE: Das soll sich stärker auszahlen. Dafür sollen die Arbeitnehmer Rentenbeiträge zahlen können, die dann zu einer Steigerung der Rente führen. Heute zahlen Arbeitgeber bei Beschäftigung eines Rentners den Arbeitgeberanteil, ohne dass sich das für den Betroffenen rentensteigernd auswirkt. Zudem werden Unternehmen entlastet, wenn sie Menschen übers Rentenalter hinaus beschäftigen. Bisher müssten sie 1,5 Prozent des Lohns in die Arbeitslosenversicherung einzahlen - das soll entfallen.

REHA UND VORBEUGUNG: Um Arbeitnehmer länger für den Arbeitsmarkt zu erhalten, soll Reha und Vorbeugung gestärkt werden. So sollen Versicherte freiwillig Gesundheitschecks ab einem Alter von 45 Jahren in Anspruch nehmen können.

Konzept Flexi-Rente