Bei Insolvenz von Krankenkassen werden Beitragszahler aufgefangen Trotz Kassen-Pleite bleibt der Versicherungsschutz erhalten
Das Gesundheitssystem steuert auf ein Rekorddefizit von elf Milliarden Euro oder mehr zu. Auch manche Krankenkasse ist alles andere als gesund. Bei drei von ihnen sind die Finanznöte so groß, dass sie drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anmelden mussten.
Bei der City BKK, der BKK für Heilberufe und der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK) handelt es sich zwar mit zusammen weniger als 400000 zahlenden Mitgliedern um vergleichsweise kleine Krankenkassen. Manche Experten sehen aber schon eine "Kaskade von Kassenpleiten" voraus.
Was bei diesem Prozess für jeden gesetzlich Versicherten wichtig ist, wird in den nachfolgenden Fragen und Antworten erläutert:
Müssen sich Versicherte Sorgen machen?
Nein. Wenn eine Krankenkasse wegen Überschuldung geschlossen wird, ist der Versicherungsschutz nicht gefährdet. Bereits begonnene medizinische Behandlungen werden bezahlt. Ärzte und Krankenhäuser müssen also nicht um die Begleichung ihrer Rechnungen bangen. Neue Leistungen können aber bei der betroffenen Kasse nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Wer bezahlt?
Muss eine Kasse wegen Zahlungsunfähigkeit schließen, springt finanziell die Kassen-"Familie" ein: Bei einer Betriebskrankenkasse ist das der BKK-Verband. Entsprechendes gilt für die anderen Kassenarten. Würde die "Familie" durch die Hilfeleistung selbst überfordert, müsste das gesamte System der gesetzlichen Krankenkassen einspringen.
Was passiert, wenn eine Kasse geschlossen wird?
Versicherte müssen von der Kasse über den Zeitpunkt der Schließung informiert werden. Vom Zeitpunkt der Schließung haben sie dann zwei Wochen Zeit, sich bei einer anderen Kasse eigener Wahl anzumelden. Dies wird Betroffenen dringend empfohlen. Die neue Kasse ist zur Aufnahme des Kassenwechslers verpflichtet. Es kann also niemand in eine Versicherungslücke fallen – und niemand aus dem System der Krankenversicherung herausfallen, wie eine Sprecherin des Spitzenverbandes der Krankenkassen betont.
Gibt es Probleme, wenn man die Frist für den Kassenwechsel verpasst?
Nein. Dann meldet der Arbeitgeber den Versicherungspflichtigen bei einer Krankenkasse an, und zwar möglichst bei einer Kasse, bei der der Betroffene schon einmal versichert war. Gibt es das nicht, entscheidet der Arbeitgeber allein. Bei Arbeitslosen ist dafür das Jobcenter zuständig, bei Rentnern die Rentenversicherung. Bei freiwillig Versicherten beträgt die Ummeldefrist sogar drei Monate.
Hat es schon früher Kassenschließungen gegeben?
Ja. Experten erinnern sich an mindestens zwei Fälle in den vergangenen 15 Jahren. Im Übrigen nimmt die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen auch ohne Schließungen seit Jahren kontinuierlich ab – und zwar durch Fusionen: Gab es zur Jahresmitte 2008 noch 217 Kassen, so waren es Anfang April diesen Jahres noch 166.
Droht eine Pleitewelle?
Das ist noch offen. Die Gefahr wird im GKV-Spitzenverband derzeit als gering eingeschätzt. Doch Experten wie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach oder der Bundesverband der Betriebskrankenkassen prophezeien "Dominoeffekte", wenn eine Kasse pleite geht und andere im Verbund mitreißt. "Zehn bis 15 Wackelkandidaten" gebe es, die auch nicht durch Fusionen gerettet werden könnten., meint Lauterbach und spricht von "unverkäuflichen Bräuten, die einfach niemand mehr haben will".
Auch nach Ansicht der Barmer GEK wird die Kassenzahl deutlich schrumpfen. "Vielleicht werden es dann 20, 30 Kassen sein", meint die Vorstandsvorsitzende Birgit Fischer. Für ihre Kasse hält sie ebenfalls weitere Fusionen für möglich. Erst zu Anfang dieses Jahres hatten sich Barmer und Gmünder Ersatzkasse zur Barmer GEK zusammengeschlossen. Diese ist mit rund 8,5 Millionen Mitgliedern die gegenwärtig größte deutsche Krankenkasse.(dpa/ddp/sh)