Verteidigung im Auschwitz-Prozess legt Revision ein
Lüneburg - Nach dem Urteil im Auschwitz-Prozess hat nach einem Nebenkläger auch die Verteidigung Revision eingelegt. Als Grund nannte Anwalt Hans Holtermann eine jahrelange Verfahrensverzögerung bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning. Das Landgericht Lüneburg hatte den 94-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schon 1977 wurde gegen Gröning ermittelt. Später wurde das Verfahren eingestellt und eine Wiederaufnahme abgelehnt.