Steuerbetrug und Papiermüll Geplantes Ende der Bonpflicht sorgt für Freude und Ärger
Seit ihrer Einführung vor knapp fünf Jahren blieb die Bonpflicht umstritten. Dass die neue Koalition sie wieder abschaffen will, begrüßten die Händler - die Steuergewerkschaft warnt dagegen.

Berlin - „Brauchen Sie die Quittung?“ Mit der Einführung der Bonpflicht sollte Steuerbetrug im Einzelhandel vermieden werden. Dass die kommende schwarz-rote Bundesregierung die Regel nun wieder abschaffen will, sieht die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) kritisch: „Gerade jetzt in Zeiten knapper Kassen eine bewährte Kontrollmaßnahme aufzugeben, wäre ein fatales Signal“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft, Florian Köbler.
Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Dass viele diesen auf Papier ausdruckten, das danach oft im Müll landete, sorgte bei der Einführung für Kritik. Mehrere Millionen Euro hat die Bonpflicht laut dem Handelsverband HDE große Einzelhandelsgruppen gekostet.
Bis zu 70 Milliarden Euro nicht gezahlte Steuer
Noch höher fällt aber die Summe beim Steuerbetrug an den Kassen aus: Auf bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr bezifferten einzelne Länder den verursachten Schaden laut dem Bundesrechnungshof.
Die Bonpflicht sieht Köbler daher als Erfolg. Ohnehin gebe es die Belege heute oft in digitaler Form. Zwar sei Betrug weiterhin möglich, „aber der Aufwand dafür ist inzwischen deutlich höher geworden.“ Um stärker dagegen vorzugehen, seien mehr Kontrollen der Finanzämter notwendig.
Der Handelsverband hingegen begrüßt die Abschaffung. „Es ist nicht sinnvoll, einen Bon zu erstellen, wenn der Kunde keinen möchte“, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um anhand der Belege die korrekte Verbuchung aller Umsätze zu überprüfen, sei „die Kontrolldichte durch die Finanzbehörden viel zu gering.“ Auf eine Quittung gebe es auch ohne Bonpflicht einen Anspruch.
Elektronische Kassen sollen zur Pflicht werden
Für Händler mit einer offenen Ladenkasse - also einer Barkasse, die keine technische Ausstattung hat - galt die Bonpflicht bislang ohnehin nicht. Ab 2027 sollen elektronische Registrierkassen für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro zur Vorschrift werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Ihre Umsätze müssten dann zumindest digital festgehalten werden.
Der Handelsverband zweifelt angesichts weiterer Kosten an dem Nutzen. Zwar sei es für einen fairen Wettbewerb wichtig, dass Betriebe bei den Steuern ehrlich seien. „Aber die Maßnahmen müssen dann schon auch in der Praxis einen Mehrwert bringen“, sagte Genth. Für offene Ladenkassen wie auch für Registrierkassen gebe es identische Aufzeichnungspflichten, die Finanzbehörden kontrollieren müssten.
Für die Steuer-Gewerkschaft sei die Registrierkassenpflicht dagegen „längst überfällig“. Köbler verweist etwa auf Österreich, wo diese bereits seit 2016 gilt. Gegenüber Kunden, die selbst Lohnsteuer zahlen, und ehrlichen Betrieben sei das eine Sache der Fairness, sagt der Vorsitzende.