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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe weist Eilantrag zum EU-Wiederaufbaufonds ab

Der Weg für die letzte Unterschrift unter die Pläne der EU für das Milliarden schwere Finanzierungsystem wegen der Corona-Pandemie ist frei. Das Bundesverfassungsgericht weist einen Eilantrag ab.

Von dpa 21.04.2021, 07:58
Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen.
Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen. Uli Deck/dpa

Karlsruhe

Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen.

Das Bundesverfassungsgericht wies einen gegen die Ausfertigung des Ratifizierungsgesetzes gerichteten Eilantrag ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden.