Güteverhandlung Landbäckerei will Betriebsräte abfinden
Bei einer Güteverhandlung hat sich die Landbäckerei mit den Betriebsräten, die sie entlassen wollte, auf Abfindungen verständigt.
Stendal l Nach einer knapp zweistündigen Verhandlung mit Beratungspause vor dem Arbeitsgericht Stendal haben sich die Geschäftsführung der Stendaler Landbäckerei und der neunköpfige Betriebsrat am Montag vorerst auf einen Vergleich geeinigt. Beide Seiten wollen in den kommenden Wochen über Abfindungen verhandeln, auf erste Eckpunkte haben sie sich bereits verständigt. Zu einem längeren Prozess kommt es damit zunächst nicht.
Die Geschäftsführung der Landbäckerei hatte dem gesamten Betriebsrat vorgeworfen, Anfahrtszeiten und Reisekosten falsch abgerechnet zu haben. Weil das Unternehmen aber Betriebsräten nicht ohne weiteres kündigen darf, hatte es am 1. Dezember beim Arbeitsgericht Stendal einen Antrag auf Kündigung aller Betriebsräte eingereicht.
Bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die den Betriebsrat seit Jahren berät, stieß der Vorstoß der Bäckerei auf scharfe Kritik. Die Vorwürfe seien an den Haaren herbeigezogen, erklärte NGG-Geschäftsführer Holger Willem. Das Unternehmen wolle lediglich unbequeme Arbeitnehmervertreter loswerden.
Die Bäckerei liegt seit der Einführung des Mindestlohns vor einem Jahr im Streit mit ihren Betriebsräten und der Gewerkschaft NGG. Sie hatte ihren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge ausgestellt, die unter anderem Arbeitszeit-Kürzungen und den Verzicht auf Sonderleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vorsehen.
Die Auseinandersetzung vor Gericht drehte sich am Montag allerdings kaum um den Tarifstreit und die erhobenen Vorwürfe. Lediglich zu Beginn erwähnte der Anwalt des Betriebsrates, Daniel Weidmann, den Tarifstreit und wies die Anschuldigungen vehement zurück. Dabei sprach Weidmann von „Terror-Attacken“ der Bäckerei-Geschäftsführung.
Anschließend ging es vielmehr um die Frage, ob die Bäckerei Fristen bei den Kündigungsschreiben eingehalten hat. Richterin Bettina Bartels-Meyer-Bockenkamp erläuterte, auf welche Fristen es ankommt: Stellt ein Unternehmen Vergehen fest, dann muss es den betroffenen Mitarbeitern im Zweifelsfall innerhalb von zwei Wochen kündigen. Der Betriebsrat des Unternehmens hat zudem das Recht, Kündigungen drei Tage zu prüfen und Stellung zu nehmen.
Betriebsrats-Anwalt Weidmann argumentierte, die Bäckerei habe sämtliche Fristen nicht eingehalten. Ulrich Northoff, der Rechtsanwalt der Landbäckerei, konnte dies daraufhin nicht widerlegen.
Da es sich nun aber um eine Güteverhandlung handelte, klopfte die Richterin ab, ob anstelle eines Prozesses auch ein Vergleich für beide Seiten infrage kommen würde.
Trotz günstiger Aussichten erklärte der Anwalt des Betriebsrates, dass die Arbeitnehmervertreter einen Vergleich anstreben würden. Die Bäckerei-Geschäftsführung stimmte zu.
Nach der Verhandlung sagte Daniel Weidmann der Volksstimme: „Meine Mandanten ziehen einen Vergleich vor, weil für sie die psychischen Belastungen schon jetzt enorm hoch sind. Sie können sich auch nicht vorstellen, je wieder für die Bäckerei zu arbeiten, geschweige denn als Betriebsräte.“
Ulrich Northoff erklärte für die Landbäckerei, „die Entwicklung war so vom Arbeitgeber nicht gewollt. Wenn die Sache so ein Ende gefunden hat, dann ist das auch im Sinne aller Beteiligten.“