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Berlusconi Menschenrecht auf Präsidentschaft?

Italiens Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi klagt in Straßburg gegen das Verbot seiner Kandidatur für politische Ämter.

22.11.2017, 23:01

Straßburg (dpa) l Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi zieht alle Register, um bei der anstehenden Parlamentswahl wieder kandidieren zu können. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte der 81-Jährige dagegen, dass er bis 2019 keine politischen Ämter übernehmen darf. Der Senat in Rom hatte ihm dieses Recht 2013 nach einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs abgesprochen. Über die Beschwerde Berlusconis verhandelte am Mittwoch in Straßburg in erster Instanz die Große Kammer (Az.: 58428/13).

Sechs Jahre nach dem Ende seiner skandalgeprägten Amtszeiten nimmt der 81-Jährige wieder Einfluss auf die italienische Politik. Vor der Regionalwahl auf Sizilien im November präsentierte er sich als Anführer der Mitte-Rechts-Allianz, die die Wahl gewann. Ginge es nach ihm, würde er wieder für das Amt des Ministerpräsidenten antreten. „Meine Rolle im kommenden Wahlkampf ist jedenfalls klar: Ich werde draußen sein, um das Mitte-Rechts-Lager zum Regieren dieses Landes zu führen“, twitterte Berlusconi am Mittwoch.

Doch so einfach ist es nicht. Gegen den Chef der konservativen Forza Italia liefen seit den 1990er Jahren Dutzende Verfahren. Es ging um Steuerbetrug, Bestechung, Amtsmissbrauch oder Sex mit Minderjährigen. Rechtskräftig verurteilt wurde er nur in einem Fall – der steht nun aber seiner politischen Zukunft im Wege.

Es ging dabei um Geschäfte mit Fernsehrechten in den 1990er Jahren. Die zunächst verhängte Haftstrafe wurde später reduziert, Berlusconi musste schließlich nur zehneinhalb Monate Sozialdienst leisten.

Die Entscheidung des Senats, ihm die Wählbarkeit bis 2019 abzusprechen, blieb dagegen bestehen. Berlusconis Anwalt bemängelte, dass das zugrunde liegende Severino-Gesetz erst gut 15 Jahre nach den Taten in Kraft getreten war, für die sein Mandant verurteilt worden war. Da der Entzug des passiven Wahlrechts einer Strafe gleichkomme, sei eine solche rückwirkende Anwendung unzulässig.

Gewählt werden muss in Italien spätestens im Mai 2018. Ob es bis dahin ein Urteil aus Straßburg gibt, ist fraglich. Berlusconi hat es allerdings nicht bei der einen Beschwerde belassen, anhängig sind zwei weitere. Die Bühne, die die Fernsehkameras am Mittwoch in Straßburg boten, nutzte der Italiener nicht. Er blieb der Verhandlung fern.