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Beziehungstat Ex-Freund stach in Kandel mit Brotmesser zu

In einer Drogerie in Rheinland-Pfalz tötet ein Jugendlicher seine Ex-Freundin. Wochen zuvor hatten ihn die Eltern des Mädchens angezeigt.

28.12.2017, 18:45

Kandel (dpa) l Nach den tödlichen Stichen auf eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel deutet vieles auf eine Beziehungstat. Der 15 Jahre alte Tatverdächtige war der Ex-Freund des Opfers. Nach bisherigen Erkenntnissen hat sich die jetzt erstochene Jugendliche Anfang Dezember von ihm getrennt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig gestern in Ludwigshafen sagte. Das Verbrechen hatte sich am Mittwoch in einer Drogerie abgespielt. 15 bis 20 Menschen waren zu der Zeit im Markt.

Die Eltern des Opfers hatten den 15-Jährigen Mitte Dezember wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt. Er soll das Mädchen nach Ende der Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisch immer wieder bedrängt haben.

Der 15 Jahre alte afghanische Flüchtling soll am Mittwochnachmittag mit einem Küchenmesser, das eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge hat, auf das Mädchen eingestochen haben. Nach Zeugenaussagen handelte es sich um ein Brotmesser. Täter und Opfer sollen in dem Drogeriemarkt zufällig aufeinandergetroffen sein.

Die Jugendliche wurde nach dem Verbrechen ins Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf starb. Die beiden Begleiter des Mädchens sowie Mitarbeiter und Kunden des Marktes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Noch am Vormittag des Tattages hatten Polizisten dem Jugendlichen eine Vorladung wegen der Strafanzeige persönlich ausgehändigt. Bereits zuvor hatte die Polizei eine sogenannte Gefährderansprache gemacht – und den Jugendlichen auf sein Verhalten angesprochen und ihn gewarnt. „In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch“, sagte der Ludwigshafener Polizeivizepräsident Eberhard Weber.

Das genaue Motiv ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch unklar. Im Raum stehe eine Beziehungstat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlungen klären, sagte Oberstaatsanwältin Möhlig.

Gegen den 15-Jährigen erging Haftbefehl wegen Totschlags, die Ermittler wollen auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Das Messer hat der Jugendliche in den Markt mitgebracht. Er hat sich bislang nicht zu der Tat geäußert.

Der 15-Jährige ist als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er sei im April 2016 nach Deutschland eingereist, sagte Polizeivizepräsident Weber. Nach seiner Registrierung in Frankfurt sei er ins pfälzische Germersheim gebracht worden und habe dort bis September dieses Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt. Er sei dort auch zur Schule gegangen. Anschließend sei er in eine betreute Jugendwohngruppe in Neustadt an der Weinstraße gezogen.

Polizeilich bekannt war der Jugendliche der Polizei auch wegen einer mutmaßlichen Körperverletzung auf einem Schulhof. Nach einer Beleidigung soll er mit der Faust zugeschlagen haben. Ob dies im Zusammenhang mit der späteren Bluttat stand, ist aber unklar.