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Asylverfahren Tatverdächtiger kann abgeschoben werden

Der gesuchte dritte Tatverdächtige vom Tötungsdelikt in Chemnitz kann in sein Heimatland abgeschoben werden.

07.11.2018, 18:26

Chemnitz (dpa) l Der mit Haftbefehl gesuchte dritte Tatverdächtige vom Tötungsdelikt in Chemnitz Ende August kann in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat das Verfahren des vermutlich aus dem Irak stammenden Mannes gegen die Ablehnung seines Asylantrages eingestellt. Der Beschluss sei bereits am 9. Oktober gefallen, teilte das Verwaltungsgericht auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit.

Laut Gericht gilt die Klage als zurückgenommen, da der zur Tatzeit 22-Jährige der Aufforderung nicht nachgekommen ist, seine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Der mutmaßliche Iraker hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geklagt.

Der Mann steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei anderen Asylbewerbern am 26. August einen 35-jährigen Deutschen in Chemnitz erstochen zu haben. Nach ihm wird seit dem 4. September international gefahndet. Ein Tatverdächtiger, der vermutlich aus Syrien stammt, sitzt in Untersuchungshaft. Ein weiterer vermutlicher Iraker wurde unterdessen aus der U-Haft entlassen, weil gegen ihn kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Gegen ihn wird jedoch weiter ermittelt.