1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Betreute dürfen an Europawahl teilnehmen

Eilantrag Betreute dürfen an Europawahl teilnehmen

Auch Menschen mit Betreuung dürfen an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht.

15.04.2019, 17:55

Karlsruhe (dpa/dt) l Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag auf einen Eilantrag der oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP.

Nähere Informationen in Kürze.