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Grundgesetz Demokratie ruht auf Provisorium

Es sollte ein Provisorium sein und gilt bis heute - das Bonner Grundgesetz. Der rechtliche Rahmen hat sich als haltbar erwiesen.

Von Steffen Honig 23.05.2019, 01:01

Magdeburg l Das Grundgesetz fiel nicht vom Himmel wie Schokolade und Bonbons aus den „Rosinenbombern“ der Berliner Luftbrücke. Die (West-)Deutschen durften und mussten selber ran bei ihrer neuen Verfassung. Freilich unter strenger Aufsicht der amerikanischen, britischen und französischen Alliierten, die den Verfassungsprozess vorantrieben.

Die Gemeinsamkeiten zwischen den westlichen Mächten und den sowjetischen Verbündeten im Kampf gegen Nazi-Deutschland waren nach dem Krieg schnell aufgebraucht. Europa wurde in Einflusssphären aufgeteilt, Stalin errichtete einen Gürtel von Satelliten-Staaten im von der Roten Armee eroberten Osteuropa. Der Eiserne Vorhang senkte sich über den Kontinent.

An der deutschen Teilung führte kein Weg mehr vorbei. Das am Boden liegende Land wurde zum zentralen Schauplatz des Kalten Krieges mit Berlin (Oberbürgermeister Ernst Reuter: „Ihr Völker der Welt, schaut auf diese Stadt.“) als Kristallisationspunkt. Die USA und Großbritannien bildeten aus ihren Besatzungsgebieten Anfang 1947 die Bizone, später kam der französische Sektor hinzu – die Trizone entstand. Die noch provisorische Abgrenzung zum sowjetischen Machtgebiet musste verfassuns­grechtlich untersetzt werden. Im Juni 1948 verabschiedeten die Westallierten die „Londoner Erklärung“, die den Ministerpräsidenten ihrer Zonen die Richtung vorgab.

Der daraufhin gebildete Parlamentarische Rat kam am 1. September in Bonn zusammen. Vor dem Gremium stand die Aufgabe, dem Trümmerland anknüpfend an die Weimarer Republik ein Grundgesetz mit einer Gewaltenteilung zu geben, die eine Diktatur für immer verhindern würde. So schränkte die Versammlung die Macht des Präsidenten deutlich ein. Die Festschreibung des föderalen Systems sollte verhindern, dass eine zu starke Zentralmacht den Staat ohne demokratische Instrumente auf neue diktatorische Irrwege führen könnte.

Am 8. Mai 1949 war es soweit: CDU, SPD und FDP beschlossen gegen die Stimmen der KPD, des Zentrums, der Deutschen Partei sowie von sechs der acht Abgeordneten der CSU das Grundgesetz. Feierlich unterzeichnet und verkündet wurde es am 23. Mai 1949. Die Bundesrepublik war gegründet.

Westdeutschland hatte seine provisorische Verfassung, die aber nie ersetzt wurde. Im Osten war man auch nicht untätig. Stalins Kurs war damals noch nicht auf komplette Abschottung, sondern Verständigung mit dem Westen über Deutschland ausgerichtet.

Der Sowjetdiktator arbeitete im Gegensatz zum späteren bundesdeutschen Kanzler Konrad Adenauer („Lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“) auf ein neutrales Gesamtdeutschland hin. Das setzte SED-Chef Walter Ulbricht („Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“) getreulich um. Entsprechend sah auch der Leitfaden für ein Grundgesetz der DDR aus: Das Regelwerk beruhte im Wesentlichen auf der bürgerlichen Weimarer Verfassung von 1919. Allerdings war bereits ein Artikel zur „Boykott­hetze“ enthalten, Vorbote der SED-Allmacht.

Der im Osten ins Leben gerufene sogenannten „Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden“ bestätigte am 19. März 1949 einhellig den Entwurf für die spätere erste Verfassung der DDR. Durch eine Resolution wurde beschlossen, mit dem Parlamentarischen Rat Verbindung aufzunehmen, um die beiden Verfassungsbestrebungen doch noch zu vereinheitlichen. Das wurde vom Parlamentarischen Rat mit klarer Mehrheit zurückgewiesen.

Erst seit der Wiedervereinigung 1990 gibt es eine einheitliche Verfassung: das Grundgesetz. Das ist nicht in Stein gemeißelt. Es wurde bisher 62 Mal geändert, etwa für die Westbindung der Bundesrepublik, die europäische Integration, die Wiedervereinigung und für das Asylrecht.

Das so häufig nur von den „Vätern des Grundgesetzes“ die Rede ist, hat einen realen Hintergrund: Im Parlamentarischen Rat mit 65 Mitgliedern durften nur vier Frauen mitdiskutieren. Das wäre heute undenkbar. Auch dank der mittelbaren Wirkung des Grundgesetzes.