1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Mehr Schutz für Opfer und Zeugen

Justiz Mehr Schutz für Opfer und Zeugen

Die Bundesregierung will Opfer und Zeugen von Verbrechen in Zukunft besser schützen.

20.01.2021, 11:15

Berlin (dpa) l Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschloss das Kabinett am Mittwoch. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die vollständige Adresse von Zeugen bei Gerichtsprozessen nicht mehr in Anwesenheit des Beschuldigten verlesen wird. "Zeugen im Strafverfahren sollen keine Angst vor einer Aussage haben", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

In bestimmten Fällen soll die Staatsanwaltschaft außerdem eine Auskunftssperre veranlassen. Diese soll verhindern, dass bei gefährdeten Personen die vollständige Anschrift über eine Abfrage bei der Einwohnermeldebehörde erlangt werden kann.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass in Zukunft Personen besser geschützt werden, deren sexuelle Selbstbestimmung verletzt wurde. "Die Zivilgerichte können künftig auch in solchen Fällen unter anderem anordnen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlässt und sich dem Opfer nicht mehr nähert", sagte Lambrecht. Ein Verstoß gegen solche Schutzanordnungen könne bestraft werden.

Eine weitere Regelung im Gesetz soll Ermittlern die Verfolgung von Verbrechen erleichtern. Demnach dürfen Behörden in Zukunft von Postdienstleistern auch Auskunft zu Sendungen an oder von Beschuldigten verlangen, auch wenn die bereits dem Empfänger ausgeliefert worden sind. Dem Justizministerium zufolge bieten Kriminelle immer häufiger Drogen, Waffen oder Hehlerware im sogenannten Darknet an und versenden diese per Post.