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Neuregelung Ein Fenster zur Sterbehilfe öffnen

Bei der anstehenden Neuregelung der Sterbehilfe stehen am Ende der Woche vier Gesetzentwürfe zur Abstimmung.

Von Steffen Honig 03.11.2015, 00:01

Bundestags- präsident Norbert Lammert nannte ein Sterbehilfegesetz „das vielleicht anspruchvollste Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode“. Besonders ist es schon deshalb, weil die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterliegen – sie sollen bei dem sensiblen Thema nur ihrem Gewissen folgen.

Deshalb haben die vier vorliegenden Gesetzentwürfe Unterstützer quer durch die Parteien. Allen Vorschlägen gemeinsam ist, dass geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten bleibt. Ansonsten gibt es eine Spannbreite vom strengen Verbot bis zur geregelten Freigabe.

⦁ Der schärfste Entwurf kommt von einer Gruppe um den CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg. Demnach soll Sterbehilfe grundsätzlich verboten werden. Bei Hilfe oder Anstiftung zur Selbsttötung werden fünf Jahre Haft angedroht. Für Ärzte soll es keine Ausnahme geben.

⦁ Einer Gruppe um die Abgeordnete Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) wendet sich gegen die organisierte Suizid-Hilfe von Ärzten und Sterbehilfevereinen und droht dafür drei Jahre Gefängnis an. Dieser Entwurf hat die meisten Unterstützer, er wird auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt.

⦁ Ein weiterer Vorschlag, zu dessen Autoren Bundestagsvizepräsident Peter Hintze, SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und der Magdeburger SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka gehören, tritt für ärztlich assistierten Suizid ein. Dies soll aber unter strengen Bedingungen geschehen. Dazu gehört, dass ein Patient unheilbar erkrankt und zur Einwilligung fähig ist. Zudem müssten zwei Ärzte den Todeswunsch dokumentieren. Lischka sagt zu seinen Beweggründen: „ ,Die Würde des Menschen ist unantastbar‘, das ist der wichtigste Satz unseres Grundgesetzes.“ Dies beinhalte ein Leben in Würde, aber auch ein Sterben in Würde.

Sein Magdeburger Kollege Tino Sorge (CDU) unterstützt gleichfalls diese Gesetzesinitiative: „Wir müssen dem Einzelnen in dieser schwierigen Situation Möglichkeiten geben, selbstbestimmt entscheiden zu können. Dazu kann als letztes Mittel auch gehören, bei unheilbaren Krankheiten im Endstadium, bei klar geäußertem Willen und ohne Druck von außen, Hilfe beim Sterben in Anspruch nehmen zu können.“

⦁ Den liberalsten Entwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe haben Renate Künast (Grüne) und die Hallenser Linken-Abgeordnete Petra Sitte vorgelegt. Suizidbeihilfe soll weiterhin straffrei bleiben, vorausgesetzt, der Sterbewillige ist volljährig, handelt frei verantwortlich und wurde beraten. Für gewerbsmäßige Sterbehilfe hingegen sollen drei Jahre Haft drohen. Sittes Motivation: „Auch für mich ist das Leben ein großes Geschenk. Dieses weitgehend selbstbestimmt zu führen, schließt auch das Sterben mit ein.“

Co-Autorin Künast hat allerdings wegen der geringen Chance für diesen Entwurf den Rückzug angetreten. Die Grünen-Politikerin warnt vor einer Strafverschärfung bei der Sterbehilfe, wenn der Brand/Griese-Vorschlag eine Mehrheit finden sollte. „Es steht allen Abgeordneten offen, keinen der vier vorgelegten Gesetzentwürfe zu unterstützen“, so Künast. Sie steht nicht allein. Ex-Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht bei allen Entwürfen juristische Mängel und meint: „Besser kein neues Gesetz als ein schlechtes.