1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Provokation oder Mahnmal?

NS-Glocken Provokation oder Mahnmal?

Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz hat gerade eine sogenannte "Hitlerglocke" entfernen lassen. Andere Gemeinden entscheiden sich dagegen.

21.07.2019, 23:01

Essingen (dpa) l Mit einem Festgottesdienst ist am Sonntag die neue Glocke der Wendelinuskapelle im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz eingeweiht worden. Wolfgang Volz vom Vorstand des Heimatvereins St. Wendelinus hat in der 6000-Einwohner-Gemeinde Essingen den neuen Klangkörper erstmals geläutet.

Das Besondere: Die Glocke ist der Ersatz für eine sogenannte Hitlerglocke, die wegen ihrer Aufschrift und einem Hakenkreuz zuvor abgehängt worden war.

Die alte Glocke von 1936 trägt unter anderem die Aufschrift „Als Adolf Hitler Schwert und Freiheit gab dem deutschen Volk, goß uns der Meister Pfeifer Kaiserslautern“ und ein Hakenkreuz. Die „Hitlerglocke“ wird künftig in einem Museum untergebracht sein.

Die neue Glocke trägt die Inschrift „Einer ist euer Meister, Christus; ihr aber alle seid Brüder“, ein Zitat aus dem Matthäus-Evangelium. Dieselben Worte standen auf einer Glocke, die einst im Turm hing, während des Zweiten Weltkriegs aber eingeschmolzen wurde.

Bei der Suche nach Glocken aus der Zeit des nationalsozialistischen Regimes hatte die Evangelische Kirche der Pfalz 2017 fünf Exemplare mit problematischen Aufschriften entdeckt: in Mehlingen, Essingen, Pirmasens-Winzeln, Herxheim am Berg sowie im saarländischen Homburg-Beeden.

Die Glocke in Mehlingen (Kreis Kaiserslautern) wurde bereits ausgetauscht. Die restlichen drei Exemplare bleiben nach einem Beschluss der Gemeinden indes hängen.

Bundesweit gab es bis zuletzt noch weitere Gotteshäuser, in denen Glocken mit Symbolen und Texten aus der Zeit des Nationalsozialismus hingen. Beispiele sind die Wichernkirche in Berlin Hakenfelde oder die Michaelkirche in Faßberg bei Celle (inzwischen sind die Glocken auch dort abgehängt). Der Umgang mit den Geläuten sorgt bisweilen für Kontroversen.

In der 10.000-Einwohner-Gemeinde Herxheim in Rheinland-Pfalz etwa beschloss der Gemeinderat, die Glocke hängen zu lassen. Daraufhin klagte ein Deutscher jüdischen Glaubens, der darin eine „unzumutbare Verspottung und Verhöhnung der Opfer des Hitlerterrors und des Holocaust“ und deren Nachfahren sah.

Das Oberverwaltungsgericht entschied, der Beschluss des Gemeinderats sei rechtlich nicht zu beanstanden. Grund: Der Gemeinderat hatte das Belassen der Glocke damit begründet, diese als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht zu betrachten. Verstärkt werde die Distanzierung vom NS-Unrecht zudem durch die vom Gemeinderat geäußerte Absicht, eine Mahntafel anzubringen, so das Gericht.