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PandemieDiese Corona-Regeln sollen kommen

Die Vorlage für die Konferenz von Merkel und den Ministerpräsidenten liegt vor. Der Lockdown soll bis zum 15. Februar verlängert werden.

Von Michael Bock 19.01.2021, 12:00

Magdeburg l Die harten Corona-Regeln sollen zunächst bis zum 15. Februar verlängert werden, Das geht aus der Vorlage für die heutige Videoschaltkonferenz (ab 14 Uhr) von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder hervor.

Dem Paper zufolge werden alle Bürger dringend gebeten, auch in nächsten drei Wochen „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben". Private Zusammenkünfte sindweiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen habe sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen, heißt es weiter. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder sogar virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung hätten als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. „Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert."

Als Ziel von Bund und Ländern wird genannt, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr so zu reduzieren, „dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt und so in der Regel Abstände gewahrt werden können". Dieses Ziel solle durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und -wo möglich und nötig- durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel sowie durch die Reduzierung des Präsenzbetriebes in Bildungseinrichtungen erreicht werden. Ergänzend dazu werde eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Personenverkehr eingeführt.

Der Vorlage zufolge werden die Schulen bis zum 15. Februar die Schulen grundsätzlich geschlossen. Es werde eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen könnten gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstättenwerde analog verfahren.

In Ländern beziehungsweise Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder laut Vorlage „nunmehr auch unterhalb einer Inzidenz von 200 solange und so umfangreich weitere lokale oder regionale Maßnahmennach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, dass eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird".