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Rundfunkgebühr Urteil im Namen der Logik

Niemand kann an mehr als einem Ort gleichzeitig fernsehen oder Radio hören. Das Doppelzahler-Urteil aus Karlsruhe ist damit logisch.

Von Axel Ehrlich 19.07.2018, 01:01

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des öffentlich-rechtlichen Gebührensystems. Es räumt aber endlich auch mit dem Gipfel der Unlogik auf: Wer eine Zweitwohnung hat, muss künftig nicht mehr doppelt zahlen. Weil niemand an mehr als einem Ort gleichzeitig fernsehen oder Radio hören kann.
Die aus dem Urteil resultierenden Einnahmeverluste müssen die Rundfunkanstalten selbst kompensieren. Indem sie endlich längst überholte Doppelstrukturen abbauen: Mehrere dritte Programme zeigen zeitgleich oder versetzt dieselben Inhalte, ARD und ZDF haben bei sportlichen Großereignissen jeweils weitgehend komplette eigene Infrastrukturen, ARD-Landessender produzieren eigene Bundes- und Welt-Nachrichtenformate, obwohl es dafür die Tagesschau gibt.
Das Doppelzahler-Urteil entlastet besonders viele Menschen im Osten. Menschen, die seit Jahren wegen der Arbeit in andere Bundesländer pendeln und dort eine Zweitwohnung haben.
Zum Artikel "Kulturminister zufrieden mit Rundfunk-Urteil"