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Stasi Opfer von DDR-Willkür einfacher entschädigen

Sie waren zum Teil noch Kleinkinder und wurden grausam "umerzogen", weil ihre Eltern politisch anders dachten.

14.05.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Opfer politischer Willkür in der DDR sollen mehr Unterstützung bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor, der an diesem Mittwoch im Kabinett beraten wird. Danach sollen unter anderem ehemalige DDR-Heimkinder ihre Ansprüche einfacher durchsetzen können, außerdem sind neue Hilfsleistungen geplant. Die Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen für Opfer staatlicher Verfolgung in der DDR sollen zudem komplett gestrichen werden. Solche Anträge sind nach geltendem Recht nur noch bis Jahresende möglich.

"Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts und die Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung sind noch immer nicht abgeschlossen", sagte Barley dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). "Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, den Opfern zur Seite zu stehen. Auch wenn eine finanzielle Unterstützung das Leid dieser Opfer nicht wiedergutmachen kann, ist sie ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gerechtigkeit."

Schwierig ist die Lage bisher unter anderem für jene, die als Säuglinge oder Kleinkinder in DDR-Heimen landeten und die Gründe dafür bis heute nicht genau kennen. Gerichte sollten künftig leichter feststellen können, dass jemand als Kind politisch verfolgt wurde – auch wenn die Gründe für eine Heimeinweisung schwierig nachzuweisen seien, sagte Barley. "Auf diese Weise ermöglichen wir endlich für viele Betroffene eine strafrechtliche Rehabilitierung."

In der DDR waren zwischen 1949 und 1990 knapp 500.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht, darunter etwa 135.000 in Spezialeinrichtungen wie Jugendwerkhöfen, die für besonders grausame Methoden der "Umerziehung" zu sozialistischen Menschen bekannt waren.

Erstmals sollen nun auch diejenigen einen Anspruch auf Unterstützung erhalten, die in der DDR in ein Heim kamen, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert wurden. Der Anspruch gelte auch für die Opfer der SED-Diktatur, die bereits in der Vergangenheit mit dem Versuch gescheitert seien, rehabilitiert zu werden, sagte Barley.

Zugleich will die Bundesregierung weiter Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf frühere Stasi-Tätigkeit überprüfen. Die Regelung, die ursprünglich Ende des Jahres ausgelaufen wäre, solle bis 2030 verlängert werden, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Möglichkeit dieser Prüfung habe weiter "große Bedeutung für die Herstellung des Vertrauens in die Integrität von Personen, die in politisch oder gesellschaftlich herausgehobener Position tätig sind", begründet die Bundesregierung die geplante Verlängerung. Am Mittwoch soll das neue Stasi-Unterlagengesetz im Kabinett beraten werden.

Im vergangenen Jahr hatte es bei der Stasi-Unterlagenbehörde 167 Anträge auf Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst und 446 Anträge auf Überprüfung von Mandatsträgern gegeben. Die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen verwaltet und erschließt die geretteten Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit. Erhalten blieben 111 Regal-Kilometer Akten.