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Gericht Patientenmörder geht in Revision

Der verurteilte Serienmörder und Ex-Pfleger Niels Högel hat einen Revisionsantrag gegen die Entscheidung des Gerichts gestellt.

11.06.2019, 23:01

Oldenburg (dpa) l Der vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat gegen die Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes einen Revisionsantrag gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes gestern mit. Über den Antrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft teilte gestern mit, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende Anträge stellen.

Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird. Angeklagt war Högel wegen 100 Morden. In 15 Fällen entschied das Gericht aber nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch.

Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden vom BGH in Leipzig etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt. Auch eine Nicht-Zulassung des Antrages ist möglich.