1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. 12 Jahre Haft für Ex-Jugendclub-Chef

Missbrauch 12 Jahre Haft für Ex-Jugendclub-Chef

Ein Mann in Mecklenburg-Vorpommern vergeht sich jahrelang an Kindern. Nach einer ersten Verurteilung offenbaren sich weitere Opfer.

26.10.2018, 15:14

Schwerin (dpa) l Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist der Mitgründer eines Jugendclubs in Mecklenburg-Vorpommern zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann habe zwischen 2009 und 2015 in 24 Fällen zehn Jungen missbraucht, die regelmäßig den Jugendclub besuchten, urteilte das Landgericht Schwerin am Freitag. Die Kinder waren damals zwischen neun und dreizehn Jahren alt. Der 44 Jahre alte Mann war bereits 2016 wegen ähnlicher Taten in dem Jugendtreff in Schwerin zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seitdem sitzt er in Haft. Dies wurde im aktuellen Urteil einbezogen. Während und nach dem ersten Prozess hatten sich weitere Opfer offenbart.

Der Täter habe das Vertrauen der Kinder und der Eltern missbraucht, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er habe sich mit der Gründung des Jugendclubs ein Umfeld geschaffen und gezielt den Umgang mit Kindern gesucht. Weil er "extrem manipulativ" sei, sei es ihm gelungen, die Kinder sehr lange dazu zu bewegen, die Übergriffe für sich zu behalten. Erst Mitte 2015 hatte ein Kind seinen Eltern von Übergriffen berichtet. Während der folgenden Ermittlungen meldeten sich immer mehr Betroffene.

Der Täter war der führende Kopf des Jugendtreffs. Zu den Übergriffen kam es in den Clubräumen, im Büro des Angeklagten, in dessen privater Wohnung und auch in einem Wohnwagen, den der Club für sich ausgebaut hatte.

In zwei Fällen fesselte er ein Kind mit Klebeband an einen Stuhl. Im größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess hatte der Angeklagte die Taten eingeräumt. Er bestritt jedoch, Gewalt angewandt zu haben. Er behauptete sogar, die Kinder hätten die sexuellen Handlungen freiwillig mitgemacht. Dies wies der Vorsitzende Richter zurück: "Das ist völlig lebensfremd."

Nach der Haft wird der Angeklagte unter Führungsaufsicht gestellt. Von einer Sicherungsverwahrung sahen die Richter ab, obwohl ein Rückfallrisiko bei dem Angeklagten bestehe. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Täter während der Haft und danach sich einer Therapie unterziehe, nach der er seinen Hang zu sexuellen Handlungen mit Kindern unter Kontrolle bekomme.

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft beantragt, die Verteidigung maximal neun Jahre. Beide Seiten wollen prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen.