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Rechtschreibung Das große Eszett kommt

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat einige Änderungen beschlossen.

29.06.2017, 23:01

Mannheim (dpa) l 21 Jahre nach der umstrittenen Rechtschreibreform ist das amtliche Regelwerk erneut an einigen Stellen geändert worden - aber in viel kleinerem Ausmaß. Nun gibt es das Eszett, das „scharfe S“, auch offiziell als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, klein geschriebenen „ß“ und einem groß geschrieben B.

Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung am Donnerstag in Mannheim mit. Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen Oßner ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des „ß“ ein Doppel-„S“ steht, bleibt unklar, ob sie „Ossner“ oder „Oßner“ heißen.

Amtlich zulässig ist jetzt auch die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie „Goldene Hochzeit“ und „Neues Jahr“. Darüber hinaus passte der Rechtschreibrat einzelne Wortschreibungen an den weit überwiegenden Schreibgebrauch an. Er strich zum Beispiel die eingedeutschte Schreibweise „Ketschup“, die kaum verwendet wurde – zulässig ist jetzt nur noch Ketchup.

Auch andere ungebräuchliche Varianten fallen weg, müssen also zum Beispiel bei Schuldiktaten als Fehler angestrichen werden. Zum Beispiel „Grislibär“ (amtlich erlaubt ist nur noch Grizzlybär), „Joga“ (nur noch: Yoga), „Komplice“ (Komplize), „Roulett“ (Roulette), „Varietee“ (Varieté), „Wandalismus“ (Vandalismus).