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Urteil zu Suizid Betäubungsmittel zur Sterbehilfe erlaubt

Für schwer kranke Menschen gab es bisher in Deutschland keine Möglichkeit, legal an ein Mittel zur Selbsttötung zu kommen.

02.03.2017, 23:01

Leipzig (dpa) l Schwer kranken, sterbewilligen Patienten darf der Staat in extremen Ausnahmefällen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid nicht verwehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Persönlichkeitsrecht umfasse bei einem unheilbar kranken Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht zu entscheiden, wie und wann er aus dem Leben scheidet.

Zugrunde lag der Fall einer Frau aus Braunschweig, die nach einem Unfall hochgradig querschnittsgelähmt und pflegebedürftig war. Sie wollte ihrem als unwürdig empfundenen Leben ein Ende setzen. Sie beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis, 15 Gramm Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Das Institut lehnte ab, weil dies durch das Betäubungsmittelgesetz ausgeschlossen sei. Die Frau nahm sich schließlich 2005 in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfevereins das Leben.