1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Leipzigs OB als neuer Sparkassen-Präsident

Kandidatur Leipzigs OB als neuer Sparkassen-Präsident

Burkhard Jung, Leipzigs Oberbürgermeister, ist für den Posten des Präsidenten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vorgeschlagen worden.

24.04.2018, 14:39

Leipzig (dpa) l Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) ist vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag als neuer Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) vorgeschlagen worden. "Mehr kann ich zur Zeit noch nicht sagen", teilte Jung am Dienstag auf Anfrage mit – er ließ somit zunächst offen, ob er Interesse an einer Kandidatur hat. "Das muss immer wohl bedacht sein und in den nächsten Wochen geprüft werden", betonte Jung. Die Amtszeit des 60-Jährigen als Oberbürgermeister läuft eigentlich noch bis 2020. Zunächst hatten die "Leipziger Volkszeitung" und die "Freie Presse" berichtet.

Zu seinem Geburtstag Anfang März hatte der OB der Deutschen Presse-Agentur gesagt, er wolle 2020 noch einmal für das Amt kandidieren. Das wäre dann hinfällig, wenn er tatsächlich zum geschäftsführenden Vorstandsmitglied des OSV gewählt würde und die Wahl annimmt. Der derzeitige Amtsinhaber, der frühere CDU-Landrat Michael Ermrich (64), soll im kommenden Jahr in den Ruhestand gehen.

Über den neuen OSV-Präsidenten wird die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes im Oktober entscheiden. Ihr gehören die Vorstandsvorsitzenden aller 45 öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Bürgermeister und Landräte der Verwaltungen an, die Träger der Sparkassen sind. Der neue OSV-Präsident soll Mitte 2019 die Amtsgeschäfte übernehmen.

Den Blättern zufolge hat auch der Bautzner Landrat Michael Harig (CDU) seinen Hut in den Ring geworfen. Er hat demzufolge die Unterstützung des Sächsischen Landkreistages. Der 57-Jährige ist Vorsitzender des Verbandsvorstands des OSV. Dem Gremium gehört auch Jung als einfaches Mitglied an.

Der OSV selbst äußerte sich nicht zu dem Vorgang. Eine Sprecherin verwies lediglich auf die Satzung des Verbandes, in dem die Formalitäten zur Wahl geregelt seien. "Für den Vorschlag des Verbandsvorstandes haben die kommunalen Mitglieder über den Kommunalausschuss ein erstes Vorschlagsrecht", heißt es dort.