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Lohn Weniger Hartz-IV-Aufstocker in Sachsen-Anhalt

Die Zahl der Sachsen-Anhalter, die ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken müssen, ist deutlich gesunken.

21.01.2019, 07:32

Halle (dpa) l In Sachsen-Anhalt müssen nach Angaben der Landesarbeitsagentur immer weniger Menschen ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken. Ursachen seien die stabile Konjunktur, der Arbeitsmarkt sowie der Mindestlohn. So waren 2016 noch rund 50.000 Männer und Frauen neben dem Einkommen aus Arbeit auf Hartz IV angewiesen, sank die Zahl bis 2018 um rund 7900 auf rund 42.100 Menschen.

Das entspricht einem Minus von knapp 16 Prozent, wie ein Sprecher der Landesarbeitsagentur in Halle mitteilte. Vergleichsweise viele Beschäftigte seien aber dennoch im Reinigungs und Gastgewerbe auf Hartz IV angewiesen, um trotz ihres Jobs finanziell über die Runden zu kommen. Rund 13,8 Prozent der in der Reinigungsbranche in Vollzeit oder Teilzeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind auf ergänzende Grundsicherungsleistung angewiesen. Im Gastgewerbe seien es 10,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Problematisch sei die Situation weiter für Alleinerziehende und Eltern in kinderreichen Familien, sagte der Chef der Regionaldirektion, Kay Senius. "Oft ist wegen der Kinderbetreuung nur ein Teilzeitjob drin. Wenn man dann noch geringer qualifiziert ist oder in einem Beruf aus dem Niedriglohnsektor arbeitet, ist der Bezug ergänzender Grundsicherungsleistung häufig vorprogrammiert", sagte Senius.

Am deutlichsten war indes in Sachsen-Anhalt im Vergleichszeitraum der prozentuale Rückgang beim Aufstocken mit Hartz IV bei Menschen mit einem Vollzeitjob. Ihre Zahl sank von rund 7400 im April 2016 auf rund 5500 im April 2018. Das sei ein Rückgang von knapp 27 Prozent. So seien angesichts der guten wirtschaftlichen Lage in den vergangenen Jahren Einkommen auch gestiegen.

Der zweitstärkste Rückgang betraf den Angaben zufolge Minijobber, die zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Ihre Zahl ging zwischen April 2016 und April 2018 um 24,2 Prozent von rund 16.200 auf 12.300 Menschen zurück. "Der Rückgang bei den Minijobs erklärt sich dadurch, dass durch den Mindestlohn auch viele Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, häufig in Teilzeit, umgewandelt wurden", sagte Senius.

Am schwächsten war den Angaben zufolge der Rückgang bei den sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten mit Anspruch auf Grundsicherung. Ihre Zahl sank zwischen April 2016 und April 2018 von rund 17 000 auf 16 300 Menschen (-3,8 Prozent).