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StellenabbauWas bringt Enercon-Gespräch in Magdeburg?

Es wird ein zweites Krisengespräch zum Stellenabbau bei Enercon in Magdeburg geben. Doch was bringt es?

13.11.2019, 23:01

Magdeburg/Hannover (dpa) l Was kann ein zweites Enercon-Krisengespräch in Magdeburg noch bringen? Das Unternehmen habe bislang davon gesprochen, der geplante Stellenabbau könne bis zu 1500 Mitarbeiter treffen, sagte Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann. „Eine konkrete Aussage war aber noch gar nicht möglich“, sagte er. „Das Unternehmen wird uns hier darlegen müssen, welche der vielen verschiedenen Zulieferer, welche jetzt konkret betroffen sind und welche auch nicht“, so der Minister mit Blick auf das zweite Treffen in Sachsen-Anhalt.

Denn zugleich habe Enercon auch erklärt, dass es weiter an Produktion anderer Bestandteile von Windkraftanlagen in Deutschland und auch in Magdeburg festhalten wolle. Willingmann betonte nach dem Gespräch in Hannover, dass der von Enercon angekündigte Jobabbau neben Ostfriesland auch Magdeburg gleichermaßen stark treffen werde. Über Alternativen müsse nachgedacht werden, auch bei der Rotorblattfertigung: „Denn wenn sie einmal weg ist, dann ist sie weg.“ Um den Ausbau der Windenergie wieder in Schwung zu bringen, forderte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) vom Bund eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für neue Windräder. Insbesondere an Standorten, wo ausgediente Windanlagen durch neue ersetzt werden, müssten die Planungshürden gesenkt werden, ansonsten drohe faktisch ein Rückbau der Windenergie. Die von der Flugsicherung als nötig empfundene Blockade großer Flächen für neue Windräder müsse auf der Basis neuer Studien kritisch geprüft werden.

Zugleich kündigte Weil ein Abrücken Niedersachsens von der bundesweit geplanten Abstandsregelung von 1000 Metern zwischen neuen Windrädern und Wohnsiedlungen an. „Innerhalb der niedersächsischen Landesregierung sind wir uns einig, dass wir diese Abstandsregelung nicht für richtig halten. Wir wissen genau, dass das noch einmal zu einer drastischen Reduzierung der verfügbaren Flächen führen würde“, sagte Weil. „Und deswegen werden wir uns das im Rahmen der vorgesehenen Öffnungsklausel nicht zu eigen machen.“

Der Entwurf des Bundesgesetzes ermöglicht Ländern und Kommunen ein Abrücken von der Regelung. „Wir prüfen gerade sehr genau anhand unserer Potenziale, wie eine richtige Regelung für Niedersachsen ausschauen würde“, meinte Weil. Die 1000-Meter-Regelung solle für Niedersachsen jedenfalls nicht übernommen werden.