1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Das gilt beim Umgang mit Kindern und Hunden

Urteil Das gilt beim Umgang mit Kindern und Hunden

Ein Kind zwischen sieben Hunden - ist das schon Kindeswohlgefährdung? Nein, urteilte ein Gericht. Das gilt aber nur, wenn eine grundlegende Bedingung erfüllt ist.

16.02.2021, 17:07
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Darf ein getrennt lebender Vater sein Kind sehen, auch wenn er mit sieben Hunden in einem Haushalt lebt? Ja, darf er, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 1 UF 170/20). Voraussetzung ist aber, dass er das Kind während des Besuchs in Gegenwart der Tiere nicht unbeaufsichtigt lässt.

Das war der Fall: Der Vater eines noch nicht zweijährigen Kindes forderte Umgang. Von der Mutter lebte er getrennt. Sie verweigerte den Kontakt, da der Mann mittlerweile mit sieben Hunden zusammenlebte.

Die Mutter wollte, dass das Kind höchstens mit zwei Hunden in Kontakt kommt und die anderen im Zwinger gehalten werden. Das Amtsgericht legte daraufhin fest, dass der Umgang nur in Abwesenheit der Hunde gestattet ist, heißt es in der Zeitschrift "NJW -Spezial" (Ausgabe 3/2021).

Dagegen legte der Vater Beschwerde ein - mit Erfolg. Der Beschluss wurde abgeändert. Der Vater habe nur sicherzustellen, dass das Kind nicht allein mit den Hunden bleibe. Es sei nicht nötig, die Tiere ganz wegzuschließen.

Zwar lebten bei dem Vater viele Hunde. Die Hunderassen, darunter Huskys und ein Labrador, seien aber nicht als gefährlich einzustufen. Darüber hinaus gebe es keine Anhaltspunkte, dass der Vater seinen Aufsichtspflichten während des Umgangs nicht nachkomme, so die Richter.

© dpa-infocom, dpa:210216-99-468010/2

Urteil des OLG Frankfurt/Main