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Kinderbetreuung Neue Regeln bei Verdienstausfall für Eltern geplant

In Zeiten von Corona werden Kinder mit Erkältungssymptomen häufig nicht in die Kita oder Schule gelassen. Eltern sind dann meist gezwungen, selbst zu Hause zu bleiben. Der Bund berät über Möglichkeiten der Entschädigung bei Verdienstausfällen.

14.10.2020, 14:32

Berlin (dpa) - Eltern, die ihre Kinder wegen Corona zu Hause betreuen müssen, droht häufig ein Verdienstausfall. Die Koalition plant daher zusätzliche Möglichkeiten der Entschädigung.

So solle künftig ein Entschädigungsanspruch auch für einzelne Eltern in Betracht kommen, die ein Kind zu Hause betreuen müssen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat. Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen des Bundestages zu weiteren Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bisher sah die Regelung eine Entschädigung vor, wenn Schulen oder Kitas behördlich geschlossen wurden und keine anderweitige Betreuung möglich war. Eltern, die dann nicht zur Arbeit können, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten. Inzwischen werden allerdings zwar weiterhin vereinzelt auch ganze Einrichtungen geschlossen, aber auch einzelne Klassen oder Lerngruppen nach Hause geschickt.

© dpa-infocom, dpa:201014-99-941943/10