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Vorläufige Schutzmaßnahme Überforderte Eltern Hauptgrund für Inobhutnahme von Kindern

Um Kinder ausreichend vor Gewalt oder Verwahrlosung zu schützen, bleibt Behörden oft kein anderer Ausweg als die Inobhutnahme. In vielen Fälle liegt es an überforderten Eltern, wenn Jugendämter zu diesem Mittel greifen. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts.

23.08.2018, 11:54

Wiesbaden (dpa) - Überforderte Eltern, vernachlässigte und misshandelte Kinder, unbegleitete junge Flüchtlinge: Rund 61.400 Mal sind die Behörden im vergangenen Jahr eingeschritten und haben Minderjährige ins Heim oder eine Pflegefamilie gebracht, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.

Ein Drittel der Betroffenen war bei den sogenannten Inobhutnahmen jünger als 14 Jahre, in jedem zweiten dieser Fälle war Überforderung der Eltern der Grund. Bei den Jugendlichen handelte es sich zu 51 Prozent um unbegleitete Flüchtlinge. Rund jedes zehnte Kind und knapp jeder dritte Jugendliche war zuvor von zu Hause ausgerissen.

Inobhutnahmen sollen als vorläufige Schutzmaßnahme dienen, in jedem zweiten Fall war die Maßnahme den Angaben zufolge 2017 nach spätestens zwei Wochen beendet. 43 Prozent der Kinder kehrten zu ihren Eltern oder Sorgeberechtigten zurück, 32 Prozent kamen ins Heim oder zu einer Pflegefamilie. Dagegen kehrte nur knapp jeder fünfte betroffene Jugendliche nach Hause zurück, rund jeder Vierte zog in ein Heim, eine Pflegefamilie oder eine betreute Wohnform. 20 Prozent mussten in andere Einrichtungen gebracht werden, etwa eine Jugendpsychiatrie.

Im Vergleich zum Vorjahr seien deutlich weniger minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen worden, nachdem sie ohne Begleitung eingereist waren, erklärte das Bundesamt. Genauere Vergleiche seien wegen einer Gesetzesänderung nicht möglich. Auch seien für die Jahre 2015 und 2016 wegen der hohen Arbeitsbelastung der Jugendämter Erfassungsfehler nicht auszuschließen.

Pressemitteilung