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Gerichtsurteil Wunsch des Kindes entscheidet über Hortwechsel

Welche Rolle spielt der Wunsch des Kindes bei einem Hortwechsel? Der vorliegende Fall zeigt, dass dieser bei Uneinigkeit der Eltern entscheidend sein kann.

11.03.2019, 11:28

Brandenburg (dpa/tmn) - Will ein neunjähriges Kind unbedingt in einen anderen Hort wechseln, muss sein Wunsch im Zweifel beachtet werden. Er ist letztlich entscheidend, wenn die Eltern sich uneinig sind.

So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az: 13 UF 21/17). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im konkreten Fall teilte sich die Mutter mit dem früheren Partner das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Die Tochter wollte vom Hort Juniorclub in die nachschulische Betreuung des Zwiebelchen wechseln. Die Mutter befürwortete das, der Vater war dagegen. Die Richter gaben der Mutter Recht, weil sie den klaren, sachlich begründeten Willen des Mädchens berücksichtigte.

Das Kind habe über lange Zeit und gegen Widerstände den Wunsch formuliert, weil sie dort mit ihren besten Freunden zusammen sein könne. Der Wunsch sei intensiv und außerordentlich stabil, begründeten die Richter.