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Schiedsrichterkommission DFB zu Mainzer Videobeweis: "Regeltechnisch in Ordnung"

16.04.2018, 22:29
Schiedsrichter Guido Winkmann (M) spricht nach der Entscheidung des Videoschiedsrichters mit den Freiburger Spielern. Foto: Arne Dedert
Schiedsrichter Guido Winkmann (M) spricht nach der Entscheidung des Videoschiedsrichters mit den Freiburger Spielern. Foto: Arne Dedert dpa

Mainz (dpa) - Die Schiedsrichterkommission des Deutschen Fußball-Bundes hat Referee Guido Winkmann für die Anwendung des Videobeweises unmittelbar nach seinem Halbzeitpfiff im Bundesligaspiel zwischen dem FSV Mainz 05 und dem SC Freiburg (2:0) ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Der Handelfmeter sei korrekt gewesen, auch sei es richtig, dass Video-Assistentin Bibiana Steinhaus, Schiedsrichter Guido Winkmann darauf hingewiesen habe, sich die Szene nochmal in der Review-Area anzuschauen, hieß es in einer am Montag kurz nach Schlusspfiff veröffentlichten Stellungnahme der DFB-Schiedsrichterkommission.

"Der Halbzeitpfiff unterbricht das Spiel wie jeder andere Pfiff des Schiedsrichters auch. Daher ist es auch regeltechnisch in Ordnung, hier dann den Strafstoß zu geben. Erst wenn ein Spiel wieder fortgesetzt wäre, könnte der Strafstoß nicht mehr gegeben werden", teilte die Kommission mit. Der Videobeweis hatte im letzten Montagsspiel der Saison für den nächsten großen Aufreger gesorgt.

Nach einem zunächst nicht geahndeten Handspiel von Freiburgs Marc Oliver Kempf hatte Winkmann schon zur Halbzeit gepfiffen. Die Gäste waren schon in der Kabine, da schaute sich Winkmann die Szene nach einem Gespräch mit Steinhaus noch einmal an und entschied auf Strafstoß. Er bat die Freiburger zurück auf den Platz und Pablo De Blasis traf zum 1:0 für die Mainzer.

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