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Gesetzliche Bestimmung Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt

Das Rasenmähen ist für viele eine lästige Angelegenheit, die auch gerne mal hinausgezögert wird. Allerdings sollte man es nicht ans Ende der Woche schieben.

05.06.2017, 03:56

Berlin (dpa/tmn) - Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht gestattet. Darauf macht der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.

Sowohl benzinbetriebene Geräte als auch Elektrorasenmäher dürfen an diesen Tagen nicht zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler. Zulässig ist lediglich der Betrieb von manuellen Geräten, etwa Handrasenmähern.

Erlaubt ist der Betrieb aber werktags und damit auch am Samstag. Rasenmäher dürfen hier zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr eingesetzt werden. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen aber nur zwischen 9.00 und 13.00 sowie zwischen 15.00 und 17.00 Uhr benutzt werden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn diese Geräte mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet sind.

Häufig gehen landes- und kommunalrechtliche Vorschriften über die bundesweit gültigen Regelungen hinaus. Die Ordnungsämter der Kommunen informieren über die örtlichen Bestimmungen.